Vor dem Hintergrund zu hoher Kostenerstattung / Werner Pfisterer veröffentlicht Pressemitteilung des Landtags von Baden-Württemberg
Stuttgart. Über die Kostenerstattung der Uni Heidelberg an das Klinikum Mannheim gibt es immer noch keine gültige Vereinbarung. Dies geht aus einer Stellungnahme der Landesregierung hervor, mit der sich der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft nach Angaben seines Vorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Karl Klein, in der Sitzung am Donnerstag, 10. Juli 2014, befasst hat. Der Ausschuss schloss sich deshalb der Anregung des Rechnungshofs an, die Landesregierung solle bis zum 30. Juni 2015 über die bis dahin erfolgten Verhandlungen über Einsparungen bzw. konkrete Vereinbarungen berichten. “Weil die von der Uni Heidelberg an das Klinikum Mannheim geleisteten Kostenerstattungsbeträge zu hoch und teilweise rechtlich nicht abgedeckt waren, hatte der Finanz- und Wirtschaftsausschuss im Januar 2013 die Landesregierung aufgefordert, Rückforderungsansprüche zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen”, erläuterte Klein. Die damalige Beschlussempfehlung habe außerdem darauf abgezielt, dass die künftige Kostenerstattung geringer ausfallen solle. mehr…