Die Initiativen

Eine wichtige Funktion des Landtags – neben der Gesetzgebung – ist die Kontrolle der Regierung. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:

Fragestunde

Jeder Abgeordnete kann in der Fragestunde sog. Mündliche Anfragen an die Regierung richten. Solche Anfragen werden von der Regierung vor dem Plenum kurz beantwortet.

Kleine Anfrage

Jeder Abgeordnete kann an die Regierung sog. Kleine Anfragen richten, die schriftlich beantwortet werden.

Große Anfrage

Fünfzehn Abgeordnete bzw. eine Fraktion können mit Großen Anfragen Stellungnahmen von der Landesregierung verlangen und Landtagsdebatten auslösen.

Aktuelle Debatte

Über Angelegenheiten von allgemeinem und aktuellem Interesse kann auf Antrag einer Fraktion – auch kurzfristig – eine Aktuelle Debatte stattfinden.

Antrag

Mit einem Antrag soll die Regierung zu einem bestimmten Handeln veranlasst werden. Fünf Abgeordnete oder eine Fraktion können einen Antrag einbringen.

Gesetzentwurf

Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens acht Abgeordneten oder einer Fraktion unterzeichnet sein. Die Entwürfe werden im Plenum in zwei oder drei Beratungen (Lesungen) behandelt. Das Gesetz wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Ausnahme: Verfassungsändernde Gesetze verlangen eine Zweidrittelmehrheit.

Quelle: Landtag von Baden-Württemberg

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