Es vergeht keine Woche, in der nicht über die Aussetzung oder über die Tötung von Neugeborenen berichtet wird. Vor diesem Hintergrund erinnert der Konstanzer Landtagsabgeordnete und Gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Andreas Hoffmann mit einer Landtagsanfrage an die ins Stocken geratenen Beratungen zur Einführung der so genannten Anonymen Entbindung
und drängt auf Wiederaufnahme der Bemühungen um die Realisierung des nach seinen Angaben „für Mutter und Kind wahrlich lebensrettenden Angebotes“. Nach einem einvernehmlichen Votum des Sozialausschusses in der vergangenen Landtagsperiode und einer mit großer Übereinstimmung der Fraktionen geführten Landtagsdebatte am 17.04.2002 hatte Baden-Württemberg gemeinsam mit Bayern im Jahr 2004 einen Gesetzesentwurf beim Bundesrat vorgelegt, der bis heute nicht abschließend bearbeitet wurde.
In Deutschland werden jährlich zwischen vierzig und fünfzig Kinder aufgefunden, die nach der Geburt ausgesetzt wurden. Nur die Hälfte dieser Kinder überlebt. Dazu dürfte mit einer erheblichen Dunkelziffer an ausgesetzten beziehungsweise getöteten Neugeborenen zu rechnen sein. Vor dem Hintergrund einer (subjektiv empfundenen) Notlage oder Konfliktsituation setzen Mütter ihre neugeborenen Kinder aus, die sie in der Regel ohne medizinische Hilfe entbunden haben. Weder ein medizinisches noch ein psychosoziales Hilfeangebot hat die schwangeren Frauen erreicht.
Leider bietet nach Auskunft des Sozialministeriums die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes keine valide Datenbasis für Baden-Württemberg – eine Befragung der Polizeidirektionen erbrachte aber, dass von 1996 bis 2006 11 Neugeborene direkt nach der Geburt ausgesetzt wurden, 6 Kinder bei einer heimlichen Geburt gestorben sind und 14 Kinder im Zusammenhang mit einer heimlichen Geburt gar getötet wurden.
Gegenstand der Landtagsanfrage waren auch die beiden „Moses-Projekte“ in Freiburg und in der Ortenau, die werdende Mütter anonym beraten, um Frauen in Notsituationen möglichst frühzeitig zu erreichen.
Die Anonyme Entbindung sei, so Andreas Hoffmann eine Ergänzung zur Babyklappe, die zwar die Abgabe der Neugeborenen ermögliche, nicht aber eine medizinische Betreuung von Mutter und Kind vor und während der Geburt gewährleiste.
„Es ist unsere Pflicht“, so Andreas Hoffmann, „dafür Sorge zu tragen, dass Frauen in Notlagen alle Möglichkeiten offen stehen, ihr Kind unter gesicherten medizinischen Fortaussetzungen auf die Welt bringen können. Die Anonyme Entbindung ist ein wichtiger Baustein, des Kinder- und Mütterschutzes. Das Recht auf Leben hat Vorrang vor allen anderen Rechtsgütern.“