Werner Pfisterer MdL informiert aktuell aus der CDU-Landtagsfraktion:

Mehr Rechte bei Reservierung von Internetadressen – Bei der Nutzung von Internetadressen müssen Verbraucher besser informiert werden und mehr Rechtssicherheit erhalten
Für eine bessere Information über die rechtlichen Bedingungen und den möglichen Missbrauch sowie überhaupt für mehr Rechtssicherheit bei der Reservierung von Internetadressen hat sich der auch für Verbraucherschutz zuständige Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft am Mittwoch, 26. November 2008, ausgesprochen.


Anlass für die Beratung war ein entsprechender Antrag der CDU-Landtagsfraktion. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, nach Angaben der Landtagspressestelle mit.

Nach Angaben Traubs findet die unrechtmäßige Reservierung von Internetadressen, das sogenannte „Domain-Grabbing“, mittlerweile in großem Stil statt, oftmals durch Scheinadressen in Deutschland und ohne dass Betroffene zunächst etwas davon bemerkten. Zwar verlange die für deutsche Domains zuständige zentrale Registrierungsstelle DENIC einen inländischen Zustelladressaten, die Authentizität der Adressangabe werde jedoch nicht überprüft. Der bei der Firma DENIC geführte Zustelladressat existiere häufig gar nicht oder sei unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln. Teilweise werde auch verlangt, dass derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühle, sich zunächst an den – oftmals im Ausland ansässigen – Domain-Inhaber wenden müsse, bevor er gerichtlich gegen den inländischen Zustelladressaten vorgehen könne. Eine weitere Erschwernis des Rechtsschutzes ergebe sich daraus, dass sich die Privat-Rechtsschutz-Versicherungen der Kostenübernahme für rechtliche Auseinandersetzungen entzögen, indem sie Domain-Auseinandersetzungen als Streit über geistiges Eigentum bezeichneten, was von den Versicherungsbedingungen nicht gedeckt sei.

Zu dem Umstand, dass einschlägige Firmen im großen Stil „Domain-Grabbing“ betreiben, um auf diese Weise Werbeeinnahmen zu erzielen, erklärte Traub, dass die Grenze zwischen Domainhandel und „Domain-Grabbing“ fließend sei. Ob es sich bei einem Domain-Handel um irreführendes beziehungsweise missbräuchliches Verhalten handle und daraus Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche oder andere Ansprüche eines Geschädigten abzuleiten seien, könne nur im Einzelfall beurteilt werden.

Wie Traub weiter ausführte, ist es dem Ausschuss ein besonderes Anliegen, die Verbraucher durch die einschlägigen Institutionen darüber zu informieren, dass gelöschte Domains wieder für jedermann frei verfügbar sind. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass Domains heute nicht mehr nur von Firmen oder für berufliche Zwecke, sondern zunehmend von Privatpersonen eingerichtet würden und gerade der Privatbereich besonders schutzwürdig sei, so der Ausschussvorsitzende abschließend.

Quelle: Landtagspressestelle – CDU-Landtagsfraktion BW

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