Fraktionsvorsitzender Mappus MdL fordert Wiedereinführung der Gewährträgerhaftung für öffentlich-rechtliche Banken
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, Stefan Mappus, begrüßt die Entscheidung der Verwaltungsratsvorsitzenden der Sparkassen, die wegen der Finanzmarktkrise einstimmig einer Wiedereinführung der Gewährträgerhaftung für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute gefordert haben.
„Die Unterstützung durch die Sparkassenorganisation ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg“, erklärte Stefan Mappus. Die Gewährträgerhaftung sei aufgrund einer Verständigung zwischen der EU-Kommission und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland am 17. Juli 2001 mit Wirkung zum 18. Juli 2005 abgeschafft worden.
„Es kann aber nicht sein, dass die Hilfe des Staates für private Banken durch das Rettungspaket der Bundesregierung in Anspruch genommen wird, der Staat aber als Eigentümer der öffentlich-rechtlichen Banken nicht für deren Forderungen geradestehen darf. Aus diesem Grund halte ich eine Wiedereinführung der Gewährträgerhaftung für eine sinnvolle Lösung“, so Mappus.
Nicht von der Hand zu weisen sei, dass die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute gegenüber Genossenschaftsbanken und privaten Kreditinstituten durch die Gewährträgerhaftung profitiert hätten, da sie sich günstiger refinanziert hätten. Es sei also nicht von der Hand zu weisen, dass eine solche Regelung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber zum Beispiel privaten Banken bedeute. Dies würde auch von der EU-Kommission beanstandet.
„Bevor man nun jedoch einseitig die Kostenseite betrachtet, muss man auch hinterfragen, warum den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten eine solche Gewährträgerhaftung zugestanden wurde. In erster Linie ist die traditionelle Aufgabe einer Sparkasse nicht die der Gewinnmaximierung, sondern die lückenlose Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit bankwirtschaftlichen Leistungen. Aus diesem Grund ist eine Sparkasse auch in kleineren Orten vertreten, in denen andere Kreditinstitute häufig nicht mehr präsent sind. Damit trägt die Sparkasse letztlich zur Förderung des Wettbewerbes bei. Ausdruck dieser nicht gewinnmaximierten Ausrichtung ist nicht zuletzt auch die Tatsache, dass Sparkassen oftmals soziale und gemeinnützige Einrichtungen unterstützen“, so Mappus.
Sparkassen könnten also aufgrund Ihrer Versorgungsaufgabe nicht so rational und kostengünstig wie manche Großbank arbeiten. Vor diesem Hintergrund erscheine der Wettbewerbsvorteil der Sparkassen und damit auch der Landesbanken in einem etwas anderen Licht.
„Den Einwand einer Wettbewerbsverzerrung kann man damit entschärfen, dass auch Garantien für private Banken durch den Staat für zulässig erklärt werden, wie dies gerade befristet durch das Rettungspaket der Bundesregierung geschieht“, erklärte Mappus.
Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW