„Die Duale Hochschule ist durch unsere heutigen Beschlüsse endgültig auf den Weg gebracht. Mit der Umwandlung der Berufsakademie in die Duale Hochschule Baden-Württemberg bekommt diese exzellente Ausbildungsform den verdienten formellen Status“, so der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Werner Pfisterer.
Im Rahmen ihrer Sitzung vom 14. Oktober beschloss die Fraktion, das „Zweite Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich (ZHFRUG)“ in den Landtag einzubringen. „Mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg entwickeln wir unser Hochschulsystem konsequent weiter und passen es den aktuellen Anforderungen an. Profiteure der neuen Einrichtung sind die Wirtschaft und die Studenten gleichermaßen. Die Unternehmen erhalten für ihre Bedürfnisse effizient ausgebildeten Nachwuchs, während der akademische Nachwuchs jetzt einen „echten“ Hochschulabschluss und verbesserte Anschlussmöglichkeiten nach dem Bachelorstudium erhält“, so Pfisterer weiter.
Mit dem Gesetzesvorhaben sollen die acht baden-württembergischen Studienakademien samt ihrer drei Außenstellen zu einer Dualen Hochschule mit Sitz in Stuttgart zusammengefasst werden. Die neue Hochschule wird in eine zentrale und eine örtliche Ebene gegliedert sein. „Wichtig war in den Beratungen, dass die bewährten Strukturen vor Ort erhalten bleiben. Auch wird die Duale Hochschule ihre gute und enge Partnerschaft mit den Ausbildungsstätten fortsetzen“. Im Einzelfall bestehe die Möglichkeit für Absolventen mit Fachhochschulreife,
ein Studium an der Dualen Hochschule aufnehmen zu können.
Darüber hinaus sollen im Gesetz weitere hochschulrechtliche Neuerungen vereinbart werden. Die Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen soll dadurch verbessert werden, dass künftig Meister ohne die bisher notwendige Berufserfahrung ein Fachstudium beginnen können. Die bisher notwendige vierjährige Berufserfahrung fällt künftig weg.
Im Bereich der Studiengebühren sollen weitere Maßnahmen zur Verbesserung für die Studierenden eingeführt werden. Für Studierende, die Kinder erziehen, soll die Altersgrenze ihrer Kinder, in denen sie von den Studiengebühren befreit werden, vom achten auf das 14. Lebensjahr ausgeweitet werden. Die bereits beschlossene Zinsobergrenze von 5,5 Prozent für Studienkredite soll gesetzlich verankert werden. Außerdem ist geplant, den Berechtigtenkreis für eine Befreiung von den Studiengebühren für Mehrkindfamilien auszubauen.
Familien sollen zukünftig für maximal zwei Kinder Studiengebühren bezahlen; dabei haben die Eltern das Wahlrecht, für welche Kinder sie die Befreiung in Anspruch nehmen wollen.
„Mit den geplanten Änderungen sind wir bei der sozialverträglichen Ausgestaltung der Studiengebühren bundesweit Spitze. Wir wollen das parlamentarische Verfahren noch in diesem Jahr abschließen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann“, erklärt Werner Pfisterer abschließend.