Werner Pfisterer MdL berichtet aktuell aus der CDU-Fraktion: Umweltausschuss stimmt Gesetz zur Neuordnung des Abfallrechts zu

Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung des Abfallrechts hat der Umweltausschuss des Landtags am Donnerstag, 25. September 2008, einstimmig gebilligt. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller, mitteilte, hat der Ausschuss das im Entwurf ursprünglich enthaltene Verbot gelockert, bereitgestellten Sperrmüll zu durchsuchen und mitzunehmen.


Diese praktisch wichtige Änderung ist auf entsprechende Vorschläge der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNE sowie FDP/DVP gleichfalls einstimmig zustande gekommen.

Nach Angaben Müllers wird mit der Neufassung des Gesetzes das Ziel verfolgt, die ressourcenschonende und abfallarme Kreislaufwirtschaft sowie die gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen weiterzuentwickeln. Darüber hinaus wird das Landesabfallgesetz klarer gegliedert, inhaltlich gestrafft und anwenderfreundlicher gestaltet.

Wie der Ausschussvorsitzende weiter erläuterte, waren sich die Ausschussmitglieder darin einig, dass bei Sperrmüllsammlungen die Verunreinigung der Straßen durch verstreute Abfälle verhindert werden müsse. Außerdem sollen die Kommunen nicht nur die Reste einsammeln müssen, die gewerbsmäßige Abfallsammler hinterlassen. Andererseits war es aus sozialen Gründen ein Anliegen aller Fraktionen, es zu ermöglichen, dass einzelne Bürger, zum Beispiel Studenten, ihren Hausstand kostengünstig um Gegenstände ergänzen, die ihre Mitbürger nicht mehr brauchen und daher zum Sperrmüll geben. Deshalb habe sich der Ausschuss nach eingehender Beratung darauf verständigt, „Privatpersonen die Mitnahme einzelner Gegenstände zum Eigengebrauch“ zu gestatten, wenn sie diese mitnehmen, ohne größere Unordnung zu hinterlassen. Da die Verhältnisse örtlich verschieden seien, sollen die Städte und Gemeinden nähere Regelungen erlassen können, so Müller abschließend.

Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW – Landtagspressestelle

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