Werner Pfisterer MdL berichtet aktuell aus dem Landtag:

Wirtschaftsausschuss befürwortet Eindämmen des Flächenverbrauchs und Einführung eines Umweltberichts
Einem Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem das Landesplanungsgesetz an Vorgaben der EU angepasst werden soll, hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Mittwoch, 17. September 2008, mehrheitlich zugestimmt.


Wie die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, mitteilte, soll mit der Gesetzesänderung insbesondere erreicht werden, dass die voraussichtlichen Auswirkungen der Entwicklungs- und Regionalpläne auf die Umwelt gesondert beschrieben und bewertet werden. Außerdem sollen ein landesweites digitales Rauminformationssystem für die Raumbeobachtung sowie ein fakultatives Raumordnungsverfahren für raumbedeutsame Vorhaben eingeführt werden. Anträge der Fraktion GRÜNE, das Landesplanungsgesetz so zu ändern, dass die Errichtung zusätzlicher Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten rechtlich erleichtert wird, lehnte die Ausschussmehrheit laut Netzhammer ab.

Nach Angaben Netzhammers besteht ein wesentliches Ziel der Gesetzesnovelle in der Eindämmung des Flächenverbrauchs. So werde in dem Gesetzentwurf formuliert, dass „insbesondere die Inanspruchnahme bislang unbebauter Flächen für Siedlung und Verkehr unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung und ökologischer Belange spürbar zurückzuführen“ sei. Künftig müssten auch die voraussichtlichen Auswirkungen der Plandurchführung auf die Umwelt in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Umweltbezogene Erwägungen müssten in der Planbegründung mit Überwachungsvorschlägen umfassend dargestellt werden. Zudem würden durch das Gesetzesvorhaben die Belange des vorbeugenden Hochwasserschutzes ausdrücklich in die Verknüpfung von Regionalplanung und Fachplanung einbezogen. Die Betonung der umweltbezogenen Erwägungen und Überwachungsmaßnahmen, so Netzhammer, werde in den Entwicklungsplänen, vornehmlich im Landesentwicklungsplan, und in den Regionalplänen durch eine gesonderte Dokumentation dessen erreicht, was bisher bereits im Rahmen der planerischen Gesamtbetrachtung ein wesentliches Element des Planungsprozesses gewesen sei.

Über diese Änderungen des Planungsgesetzes hinaus, erklärte die Ausschussvorsitzende, sehe das Gesetz redaktionelle Änderungen des Gesetzes über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart und des Naturschutzgesetzes sowie eine Änderung des Wassergesetzes vor.

Quelle: CDU-Fraktion BW – Landtagspressestelle

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