Nichtraucherschutz: CDU-Landtagsfraktion sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Grundsatz bestätigt
„Das Bundesverfassungsgericht hat die CDU-Landtagsfraktion mit der eindeutigen Aussage bestätigt, dass der Schutz vor dem Passivrauchen und damit der Gesundheitsschutz zu den überragend hohen Rechtsgütern zählt“,
so der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses im Landtag und Vertreter des Landtags vor dem Bundesverfassungsgericht, Winfried Mack MdL.
„Wir werden entscheiden müssen, ob wir bestehende Ausnahmen abschaffen, oder die ursprüngliche Zielsetzung, einen konsequenten Nichtraucherschutz zu gewährleisten, relativieren wollen“, sagte Mack. Nach den eindeutigen Aussagen des Bundesverfassungsgerichts halte er es jedenfalls für geboten, einen wirksamen Schutz sicherzustellen. Mack verwies dabei auf die aktuellen Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums, die gezeigt haben, dass seit Erlass der Nichtraucherschutzgesetze die Belastungen durch lungengängige Partikel um über 90 Prozent zurück gegangen seien. Im Übrigen zeigten auch Untersuchungen aus anderen Ländern, in denen ein Rauchverbot in Gaststätten bestehe, dass die Umsätze keinesfalls – wie verschiedentlich behauptet werde – signifikant zurückgegangen seien.
Ein Sprecher der CDU-Fraktion erklärte, die Fraktion werde sich nach eingehender Prüfung der Möglichkeiten und Chancen, die das Urteil biete, in ihrer Klausursitzung Anfang September in Berlin mit dem Thema beschäftigen. Bis dahin sollten sich die zuständigen Arbeitskreise der Fraktion auf Wunsch des Fraktionsvorsitzenden ein entsprechendes Bild gemacht haben, um eine Empfehlung aussprechen zu können.“
Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW