„Gute Entscheidung der Ministerkonferenz – jetzt weitere Optionskommunen zulassen“
Guido Wolf MdL, Arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, hat sich über die einstimmige Entscheidung der Länderarbeitsminister und des Bundesarbeitsministers zur Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen erleichtert gezeigt.
„Damit ist der gordische Knoten endlich durchschlagen. Nach den monatelangen äußerst kontroversen Diskussionen war damit fast nicht mehr zu rechnen. Ich denke, dass beide Seiten mit der getroffenen Entscheidung gut leben können,“ so Guido Wolf MdL.
Die Länderminister und der Bundesarbeitsminister haben beschlossen, durch eine Grundgesetzänderung die Kooperation von Bund und Kommunen (bisher sogenannte Arbeitsgemeinschaften – ARGEn) und auch das Optionsmodell in der Verfassung festzuschreiben. MdL Wolf: „Es freut mich sehr, dass dadurch auch das Optionsmodell und die Optionskommunen dauerhaft abgesichert werden sollen. Damit bleibt der Wettbewerb unter den verschiedenen Modellen bestehen. Das ist gut für die Langzeitarbeitslosen.“
In Baden-Württemberg würden fünf Landkreise als sogenannte Optionskommunen die Langzeitarbeitslosen in Eigenregie, also ohne die Agentur für Arbeit, betreuen und vermitteln.
„Ich gehe davon aus, dass wir in Zukunft nur noch zwei Modelle zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen haben: Die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn, bzw. deren Nachfolgemodell) und das Optionsmodell. Die sogenannte getrennte Aufgabenwahrnehmung, die auch in Baden-Württemberg in einigen Landkreisen bisher praktiziert wurde, ist dann hinfällig.“ Dem Gebot der „Betreuung aus einer Hand“ werde auf diese Weise tatsächlich Rechnung getragen.
Guido Wolf MdL hat hervorgehoben, dass auch eine Ausweitung des Optionsmo-dells – über die derzeit bundesweit 69 Land- und Stadtkreise hinaus – grundsätzlich möglich sein wird. Hierfür reiche eine einfachgesetzliche Regelung. Dem Vernehmen nach soll jedoch in dieser Legislaturperiode keine Ausweitung mehr kommen. Es soll zunächst bei 69 Optionskommunen bleiben.