Für zeitlich begrenztes Alkoholverkaufsverbot – Abstimmung in Fraktionssitzung erfolgt
Für ein Verkaufsverbot für Alkohol an allen Verkaufsstellen zwischen 22 und 5 Uhr hat sich die CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg ausgesprochen.
Der Abstimmung in der heutigen Fraktionssitzung war eine Einigung mit dem Koalitionspartner vorausgegangen.
Ziel der Einschränkung des Alkoholverkaufs ist der Schutz der Jugendlichen und eine Verringerung von Gewaltausbrüchen. „Die besorgniserregende Entwicklung des Alkoholkonsums von Kindern und Jugendlichen macht den erschwerten Zugang zu alkoholischen Getränken erforderlich“, erklärte der Vorsitzende der CDU-Landtagfraktion, Stefan Mappus MdL, die Maßnahme.
Für die CDU-Landtagsfraktion steht der Jugendschutz und die öffentliche Sicherheit an vorderster Stelle, machte Mappus deutlich. „Wir müssen das sogenannte Vorglühen, also das Betrinken am Abend zum Beispiel vor dem Diskobesuch, erschweren“, sagte Mappus. Deshalb solle das Alkoholverkaufsverbot nicht nur für Tankstellen sondern müsse für alle Verkaufsstellen gelten und könne es nur dann die gewünschten Auswirkungen haben, wenn es bereits um 22 Uhr ansetze. Eine Altersbeschränkung für den Verkauf von Alkohol gebe es schon heute, diese werde aber oft umgangen.
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die vor Mitternacht mit Alkoholvergiftungen in die Krankenhäuser eingeliefert werden, sind nach Expertenaussagen in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. „Der erschreckenden Entwicklung des Alkoholmissbrauchs bei jungen Menschen müssen wir Einhalt gebieten“, begründet Mappus.
Ein entsprechender Gesetzesentwurf werde in den kommenden Tagen auf den Weg gebracht, kündigte Mappus an.