Bernd Hitzler MdL und Winfried Mack MdL: Die geschäftsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung muss verboten werden!
„Die geschäftsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung widerspricht dem humanistischen Weltbild unserer Gesellschaft und muss verboten werden“, erklärten der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernd Hitzler MdL und Winfried Mack MdL am Freitag (18. Januar 2008) in Stuttgart.
Es müsse sicher gestellt werden, dass keine Aufweichung der bisherigen strikten Regelungen zur Sterbehilfe stattfindet.
Insbesondere Organisationen, wie der schweizerische Verein „Dignitas“, „müssen mit allen rechtsstaatlichen Mittel an ihrem skandalösen Treiben gehindert werden.“
Hitzler sprach sich auch für eine stetige Anpassung der palliativ-medizinischen Versorgung an die neueste medizinische Forschung aus. „Die Gesellschaft ist aufgerufen, jeden Menschen in seiner Persönlichkeit und mit seinen Bedürfnissen zu achten. Deshalb darf es eine Herabsetzung des menschlichen Lebens zu einer Ware, deren Tötung und Entsorgung durch ein Unternehmen gegen Bezahlung übernommen wird, bei uns niemals geben“, sagte Bernd Hitzler.
Winfried Mack MdL, Vorsitzender des Ständigen Ausschusses im Landtag von Baden-Württemberg, erkennt in der aktuellen Debatte um die Sterbehilfe in Deutschland eine gefährliche Relativierung des Grundsatzes des absoluten Lebensschutzes. Er plädierte daher für die Unterstützung des in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesantrags zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung, den die Länder Saarland, Thüringen und Hessen vorgelegt haben.
Die beiden CDU-Abgeordneten forderten die Landesregierung und insbesondere das zuständige Justizministerium auf, diesen Antrag uneingeschränkt zu unterstützen und ihm zu einem schnellen Durchbruch zu verhelfen.
(C) CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg