Arbeitsmarktpolitischer Sprecher Guido Wolf MdL: Zuständigkeit für Langzeitarbeitslose auf Kommunen übertragen
Kurz vor Weihnachten hat das Bundesverfassungsgericht klar gestellt, dass die sogenannten Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) als Behördenverbund zur Regelung der Grundsicherung von Arbeitssuchenden verfassungswidrig sind.
„Jetzt müssen die richtigen Konsequenzen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gezogen und klare Zuständigkeiten ´aus einer Hand´ geschaffen werden“, forderte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Guido Wolf. „Für die Grundsicherung der Langzeitarbeitslosen sollten künftig nur noch die Kommunen zuständig sein.“
Völlig unverständlich ist für den CDU-Parlamentarier, dass Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) jetzt die „getrennte Aufgabenwahrnehmung“ der Bundesagentur einerseits und der Kommunen andererseits als großen Wurf favorisiert. Bei diesem System würden wiederum zwei völlig unterschiedliche Behörden parallel und unabhängig voneinander arbeiten.
Beide „verarzten“ denselben Langzeitarbeitslosen, es würden zwei Akten in unterschiedlichen Häusern geführt. „Das ist bürokratischer Unsinn auf dem Rücken der betroffenen Langzeitarbeitslosen“, ist sich Guido Wolf MdL sicher.
Richtig und zielführend wäre es nach Überzeugung des Tuttlinger Landtagsabgeordneten, die Zuständigkeit für die Grundsicherung langzeitarbeitsloser Menschen allein in die Hand der Kommunen zu legen. Nach diesem sogenannten Optionsmodell hätten mit Einführung der Hartz-Gesetze 69 Stadt- und Landkreise auf der Basis einer Experimentierklausel die alleinige Zuständigkeit zur Vermittlung von Langzeitarbeitslosen wählen können.
Darunter seien auch fünf Optionslandkreise in Baden-Württemberg (der Bodenseekreis, die Landkreise Biberach, Tuttlingen und Waldshut sowie der Ortenaukreis) gewesen, die hervorragende Erfolge aufweisen könnten. „Die Option entspricht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Sie spiegelt außerdem den Geist der Hartz-Reformen am besten wieder, indem sie Hilfen ´aus einem Guss´ und klare Zuständigkeiten ´unter einem Dach´ für die Menschen gewährleistet“, erklärte Guido Wolf MdL.
Für den CDU-Parlamentarier bietet das Optionsmodell darüber hinaus die Chance einer größtmöglichen Bürgernähe. Die Kommunen hätten vor Ort die größte Sachkenntnis und den direkten Draht in die heimische Wirtschaft. Gerade diese persönlichen Beziehungen aber seien es, um Langzeitarbeitslose und Menschen mit Handicaps auf der Basis eines gewachsenen und gegenseitigen Vertrauens an Arbeitsplätze quasi „vor der eigenen Haustüre“ heranzuführen.
„Mich wundert, mit wie wenig Sachverstand der neue Bundesarbeitsminister quasi ´aus der Hüfte schießt´, ohne die gewonnenen Erkenntnisse in den Optionskommunen zu nutzen“, erklärte Guido Wolf. Ein Blick in die Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts hingegen hätte genügt, um den „Wink mit dem Zaunpfahl“ zu erkennen. Dort heiße es: „Dem Gesetzgeber muss für eine Neuregelung, die das Ziel einer Bündelung des Vollzugs der Grundsicherung für Arbeitssuchende verfolgt, ein der Größe der Umstrukturierungsaufgabe angemessener Zeitraum belassen werden. Dabei muss ihm die Möglichkeit gegeben werden, die Erfahrungen der einheitlichen Aufgabenwahrnehmungen in den sogenannten Optionskommunen … zu berücksichtigen“.
Guido Wolf MdL: „Für mich ist dies ein klares Signal, wohin die Reise des Gesetzgebers gehen muss, nämlich zur Alleinzuständigkeit der Kommunen.“