Als erfreuliche „Bewegung in der Sache“ bewertete heute der Arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU Landtagsfraktion, Guido Wolf, das gestern in Berlin erzielte Verhandlungsergebnis zur Neuordnung der Jobcenter. Danach soll eine Verfassungsänderung Rechtssicherheit dafür bieten, dass Mischverwaltungen aus Kommune und Agentur für Arbeit ebenso möglich sind, wie die vollständige kommunale Aufgabenträgerschaft, wie sie derzeit von 69 Optionskommunen bundesweit wahrgenommen wird.
„Wer optieren will, soll optieren können“, gab Wolf die Richtung vor, indem er die Vorteile der kommunalen Kompetenzen bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen unterstrich.
Auch die verfassungsrechtlich jetzt vorgesehenen Jobcenter erforderten eine starke kommunale Kompetenz, so Guido Wolf, der die dezentralen und flexiblen Entscheidungsabläufe der Kommunen als Vorteil empfindet. „Wenn es zu einem echten Wettbewerb zwischen Jobcenter und Optionskommunen kommt, dann ist dies durchaus im Interesse der betroffenen Menschen, die schnellstmöglich wieder in Arbeit gebracht werden sollen“, bewertete Wolf das zweigleisige Modell durchaus positiv. Für eine Verfassungsänderung bräuchten die Regierungsfraktionen in Berlin auch die SPD, die jetzt beweisen könne, ob sie die Interessen der betroffenen Menschen über parteipolitisches Kalkül stelle, so Wolf.
Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW