Forderung nach mehr Mitwirkungsmöglichkeiten des Landesparlaments
„Der Landtag von Baden-Württemberg muss teilhaben am Zugewinn der Mitwirkungsmöglichkeiten in europapolitischen Fragen.“ Dies forderte der europapolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Thomas Blenke heute (Freitag) in Stuttgart.
Nicht nur der Bundesrat, sondern auch die Landesparlamente müssten in Entscheidungen einbezogen werden von denen die Länder betroffen seien.
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juni stärkt die Idee parlamentarisch verantworteter Ausübung von Hoheitsgewalt im europäischen Staatenverbund“, begründete Blenke seine Forderung. Das Gericht hatte den Vertrag von Lissabon grundsätzlich gebilligt, aber mehr Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat gefordert. Deshalb muss der Bundestag neue Begleitgesetze schaffen. „Was für Berlin gilt, muss auch für Stuttgart gelten“, leitet Blenke seine Forderung ab.
„Nach Abschluss des Begleitgesetzes auf Bundesebene muss auch in unserem Land die Beteiligung des Landtags rechtlich ausgestaltet werden. Im Begleitgesetz muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass die von der Bundesrepublik getragene Verantwortung für europäische Politik nicht allein der Bund tragen darf“, so Blenke.
Sie liege für den Bereich ihrer Gesetzgebungszuständigkeiten auch bei den Ländern. Dies gelte insbesondere für die Bereiche der Bildung, Kultur und Daseinsvorsorge, die von möglichen EU-Gesetzesvorhaben tangiert werden.
„Wir müssen sicherstellen, dass das demokratische Recht der Selbstbestimmung, das den Ländern nach dem Subsidiaritätsprinzip zusteht, auch durchgesetzt werden kann“, so Blenke.
Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW