Gegen eine von der EU-Kommission beabsichtigte Verordnung, wonach es eine Pflicht zur vorrangigen Reservierung von Schienentrassen für den Güterverkehr geben soll, hat sich der Europaausschuss des Landtags ausgesprochen.
Einem entsprechenden Antrag von CDU und FDP/DVP stimmte das Gremium mit großer Mehrheit zu. Wie der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Gerhard Stratthaus, mitteilte, wird die Landesregierung in dem Antrag zudem aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass durch eine solche Verordnung der öffentliche Personennahverkehr, etwa auf der Rheintalstrecke, nicht behindert bzw. in seiner Entwicklung eingeschränkt wird. Überdies wird die EU aufgefordert, die notwendige Erhöhung des Schienengüterverkehrsanteils voranzubringen. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden hat die EU-Kommission im Dezember letzten Jahres den Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr verabschiedet. Mit der Verordnung solle aus Sicht der EU-Kommission ein leistungsfähiger, grenzüberschreitender und zugleich umweltverträglicher Güterverkehr geschaffen werden. Der Verordnungsvorschlag sehe die Pflicht aller Mitgliedstaaten und aller Eisenbahninfrastrukturbetreiber vor, sich an der Einrichtung und dem Betrieb von grenzübergreifenden Güterverkehrskorridoren in Abhängigkeit vom Frachtaufkommen zu beteiligen, sofern nicht geografische Besonderheiten entgegenstünden. Hierzu müsse jeder Mitgliedstaat, der mindestens zwei Landesgrenzen zu einem anderen Mitgliedsstaat habe, zwischen einem und drei Güterverkehrskorridore einrichten.
Laut Stratthaus hätte die Pflicht zur Reservierung von Trassen für den vorrangigen Güterverkehr eine Verknappung der Trassen für den Personenverkehr zur Folge. Starre Vorrangregeln zugunsten des Güterverkehrs führten vermutlich zu erheblichen Verlagerungen und Störungen im Gesamtablauf. Sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr könnten bestehende vertaktete Schienenpersonenverkehre beeinträchtigt oder sogar ganz infrage gestellt sein. Besonders betroffen von der Verordnung wären in Baden-Württemberg die beiden Magistralen Mannheim–Basel und Mannheim/Karlsruhe–Stuttgart–Ulm.
„Schon aus grundsätzlichen ordnungspolitischen Überlegungen, aber auch aufgrund der damit verbundenen Bürokratie ist eine quasi planwirtschaftliche Steuerung des Güterverkehrs auf der Schiene abzulehnen“, erklärte der Ausschussvorsitzende. Insbesondere sei erkennbar, dass dies zu Lasten der Attraktivität und Verlässlichkeit des öffentlichen Personennahverkehrs und damit zur Verlagerung von Individualverkehr auf die Straße führe. Dies, so der Ausschussvorsitzende abschließend, sei nicht zuletzt aus Gründen des Klimaschutzes abzulehnen.
Quelle: Landtagspressestelle / CDU-Fraktion BW