Wasserversorgungsbeiträge: Statt Bürgerfreundlichkeit nur Papierflut!

stadtblatt-11062015Liebe Heidelbergerinnen und Heidelberger, kurz vor Weihnachten bekamen viele Heidelberger Bürgerinnen und Bürger ein „besonderes Weihnachtsgeschenk“: Die Stadtverwaltung versandte mehr als 3.000 Bescheide über Wasserversorgungsbeiträge. Das Pikante an der Sache war, dass es Garagengrundstücke, Stellplätze oder sogar Zufahrtswege betraf. Also Grundstücke, die weder einen Wasseranschluss hatten noch jeweils bekommen. Hinzu kam, dass es vielfach Grundstücke betraf, die vor über 40 Jahren gebaut und gebührenmäßig abgerechnet waren.

Die Behandlung des Themas sowie die betreffende Öffentlichkeitsarbeit dazu waren bisher in keiner Weise bürgerfreundlich. Während man beim Versenden der Bescheide, kurz vor Jahresende, große Schnelligkeit zeigte, herrscht derzeit Ruhe. Eine schnellere Reaktion, bei aller Gründlichkeit, und eine informative Öffentlichkeitsarbeit wären bei dem Thema meines Erachtens wirklich nötig.

Ich habe daher, gezwungenermaßen, wieder einmal eine Anfrage für die nächste Gemeinderatssitzung am 25. Juni gestellt.

Folgend meine Fragen:
1. Wie ist derzeit der aktuelle Sachstand betreffs den Bescheiden und der Widersprüche?

2. Haben sich auf die Aufforderung der Verwaltung oder generell schon Personen gemeldet, welche klagen wollen oder werden?

3. In Aulendorf hat man nun die 30-Jahre-Frist des Gerichtsentscheids aus Karlsruhe akzeptiert. Das ist schon mal ein erster Schritt in die richtige Richtung. Gibt es in Heidelberg auch Überlegungen bzw. Entscheidungen, eine 30-Jahre- Frist zu akzeptieren?

4. Ich verweise nochmals auf das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichtshofs BW vom 27.01.2015 (Nr. 2 S 1840/14), wonach auf folgende Grundsätze abgehoben wird:

– Auch im geltenden öffentlichen Recht muss der Bürger sich auf die Grundsätze von Treu und Glauben verlassen können
– auf eine Verjährungsfrist von 30 Jahren abgehoben wird
– ein Grundstück muss man bebauen oder erschließen wollen

Warum wird dieses Urteil mit den 30 Jahren nicht umgesetzt?

Ich bin gespannt, wann man in Heidelberg auch endlich zu dem Schluss kommt, dass die 30-jährige Verjährung greift. Es wäre schade, wenn man hier unnötigerweise erst klagen müsste, um Recht zu bekommen.

Ich freue mich auf den Dialog mit Ihnen und grüße Sie herzlich
Ihr
Werner Pfisterer

www.pfisterer.net

Nächste Bürgersprechstunden: 06. Juli und 14. September 2015 in der Adlerstraße 1/5. Beginn: jeweils 15:30 Uhr. Anmeldungen bitte an werner@pfisterer.net oder unter der Rufnummer 302667.

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