Die geplante Fahrradbrücke ist Unsinn und Geldverschwendung!

Beitrag von Werner Pfisterer für das Stadtblatt Heidelberg

Die Stadtverwaltung plant derzeit eine neue Fußgänger- und Fahrradbrücke zwischen der Ernst-Walz-Brücke und dem Wehrsteg. Unsere CDU-Gemeinderatsfraktion spricht sich klar gegen die von OB Dr. Eckart Würzner vor einiger Zeit vorgestellten Pläne aus. Fakt ist: Die geplante Brücke ärgert die Bürgerinnen und Bürger. Die enormen Baukosten für eine reine Fahrrad- und Fußgängerbrücke von geschätzten 6 bis 7 Millionen Euro (!) stehen in keinerlei Relation zu den minimalen Verbesserungen, die dadurch erreicht werden sollen. Und Fakt ist ferner: Die neue Brücke soll nur rund 500 Meter entfernt von den beiden Brücken Wehrsteg und Ernst-Walz-Brücke entstehen. Das ist absurd. Besser wäre es, die vorhandenen Radwege zu modernisieren und sicherheitstechnisch aufzurüsten, bevor man über den Bau neuer Fahrradwege oder Brücken nachdenkt. Der vorhandene Wehrsteg wie auch die Ernst-Walz-Brücke würden sich anbieten. Hinzu kommt, dass im derzeitigen Doppelhaushalt dafür überhaupt keine Mittel eingestellt sind. Eine fünfte Neckarquerung als reine Fahrrad- und Fußgängerbrücke, dazu an der breitesten Stelle des Neckars, ist nicht zielführend. Ein kompletter Brückenneubau ist Unsinn.

Viel sinnvoller wäre es, eine fünfte Neckarquerung für alle Verkehrsteilnehmer zu planen und zu bauen. Dies wäre eine klare Entlastung für das überlastete Verkehrsnetz im Neuenheimer Feld. Des Weiteren sollte man sich auch noch einmal über die Straßenmarkierungen für die Radfahrer Gedanken machen. Die meisten Radfahrer wollen nicht auf gefährlichen Hauptstraßen fahren. Grundsätzlich ist es zweckmäßig, Fahrradkennzeichnungen da anzulegen, wo sie sinnvoll, ungefährlich und ruhig sind, also auf den Parallelstraßen.

Es grüßt Sie herzlich

Werner Pfisterer

www.pfisterer.net

Nächste Bürgersprechstunden am 15. April und 17. Juni 2013, Beginn: jeweils um 15.30 Uhr. Anmeldungen bitte an werner@pfisterer.net oder unter der Rufnummer 06221 302667.

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