Werner Pfisterer veröffentlicht heutige Pressemitteilung des Landtags von Baden-Württemberg
Stuttgart. Weil die in der Vergangenheit von der Universität Heidelberg an das Klinikum Mannheim geleisteten Kostenerstattungsbeträge zu hoch und teilweise rechtlich nicht abgedeckt waren, sollen Rückforderungsansprüche geprüft und gegebenenfalls geltend gemacht werden. Hierzu hat der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen in einer am Donnerstag, 17. Januar 2013, einstimmig verabschiedeten Beschlussempfehlung die Landesregierung aufgefordert. Außerdem soll die künftige Kostenerstattung geringer ausfallen. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mitteilte, griff der Ausschuss mit seinen Forderungen entsprechende Anregungen aus der Denkschrift 2012 des Rechnungshofs auf.
Nach Angaben Kleins unterhält die Universität Heidelberg am Standort Mannheim eine zweite medizinische Fakultät mit dem Auftrag Forschung und Lehre. Die Aufgabe des Universitätsklinikums werde von der Klinikum Mannheim GmbH wahrgenommen, einer gemeinnützigen Gesellschaft, deren Alleingesellschafter die Stadt Mannheim sei. Die Universität Heidelberg erstatte dem Universitätsklinikum Mannheim jährlich jene Kosten, die durch Forschung und Lehre im Klinikum entstehen. Die Höhe dieser Kostenerstattung habe der Rechnungshof geprüft. „Diese Prüfung hat ergeben, dass die in der Vergangenheit von der Uni Heidelberg an das Klinikum Mannheim geleisteten Kostenerstattungsbeträge unangemessen hoch und teilweise durch die getroffenen Vereinbarungen rechtlich nicht gedeckt waren“, berichtete Klein. Die Universität solle daher nach Auffassung des Rechnungshofs Rückforderungsansprüche gegen das Klinikum Mannheim prüfen. In der für 2012 und die Folgejahre zu schließenden Vereinbarung über Art und Höhe der Kostenerstattung solle die Universität den jährlichen Erstattungsbetrag an das Klinikum um mindestens 4,8 Millionen Euro vermindern.
Klein zufolge hat der Finanz- und Wirtschaftsausschuss deshalb die Landesregierung ersucht, bei der künftigen Kostenerstattungsvereinbarung mit dem Klinikum Mannheim die vom Rechnungshof für möglich gehaltenen Einsparungen weitgehend umzusetzen. Außerdem solle unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Schiedsverfahrens und der Verhandlungen über die neue Kostenerstattungsvereinbarung auf die Universität Heidelberg mit dem Ziel eingewirkt werden, eventuell bestehende Rückforderungsansprüche gegen das Klinikum Mannheim wegen zu hoher Erstattungen in der Vergangenheit zu prüfen und womöglich geltend zu machen. Bis Ende Juni 2013 erwarte der Landtag von der Landesregierung einen Bericht über den neuesten Sachstand.
„Für die Kostenerstattung zwischen Fakultät und Klinikum muss eine angemessene, günstigere Lösung gefunden werden“, so Ausschussvorsitzender Klein. Das Wissenschaftsministerium dürfe die neue Kostenerstattungsvereinbarung nur genehmigen, wenn die vom Rechnungshof festgestellten Abrechnungsfehler der letzten Jahre nachhaltig ausgeräumt seien.
Quelle / Copyright: Landtag von Baden-Württemberg – Pressemitteilung vom 17. Januar 2013