Werner Pfisterer veröffentlicht aktuelle Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion BW / Peter Hauk MdL und Klaus Herrmann MdL: CDU-Konzept ermöglicht Schuldentilgung von einer viertel Milliarde Euro!
„Die Rekordsteuereinnahmen im Jahr 2012 machen es der Landesregierung sehr einfach, einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden aufzustellen. Die Gesamteinnahmen liegen im Jahr 2012 um 2,3 Milliarden Euro über dem seitherigen Rekordjahr 2008. Es wäre daher fatal, bei der Nullverschuldung stehen zu bleiben. Vielmehr muss die Landesregierung in 2012 die Chance für die kommenden Generationen nutzen und eine viertel Milliarde Euro an alten Schulden tilgen. Dass dies möglich ist, zeigt das Konzept der CDU“, sagten der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk MdL, und der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Klaus Herrmann MdL, am Donnerstag (19. Januar) in Stuttgart.
Seit dem 1. Januar 2011 gelte die verfassungsrechtliche Schuldenbremse für den Bund und die 16 Bundesländer. Die Länder seien verpflichtet, ihre Haushalte so aufzustellen, dass sie ab 2020 bei konjunktureller Normallage keine neuen Schulden machen müssten. „Dazu ist Baden-Württemberg allerdings nur in der Lage, wenn wir bis dahin das strukturelle Defizit abbauen. Diese Verfassungsvorgabe missachtet die Landesregierung, da sie dieses Defizit noch erhöht. Zudem werden Maßnahmen, die der strukturellen Konsolidierung des Haushalts dienen, rückgängig gemacht und durch zusätzliche Ausgaben die Konsolidierung erschwert. Eine nachhaltige Finanzpolitik heißt, dieses Problem nicht bis Weihnachten 2019 aufzuschieben, sondern jetzt mit der Lösung der Haushaltsprobleme zu beginnen“, betonten Hauk und Herrmann. Aus diesem Grund sei eine Tilgung von Altschulden ein erster, aber wichtiger Schritt auf einem künftigen Konsolidierungspfad. Ganzheitlicher Ansatz der Regierung beim Haushalt fehlt Die CDU-Landtagsfraktion werde sich in den kommenden Haushaltsberatungen mit ihren Änderungsanträgen nicht nur darauf beschränken, einen namhaften Betrag für die Schuldenrückführung zu verwenden.
„Wir haben ein eigenes Haushaltkonzept aufgestellt, das aus 55 Einzelanträgen zu dem von der Regierung vorgelegten Haushalt besteht. Nur so erreichen wir, dass neben der Schuldentilgung, wichtige Investitionen in den Straßenbau, in den durch grün-rot vernachlässigten ländlichen Raum und in die Bildung vorgenommen werden können“, erklärte der Fraktionsvorsitzende. Diesen ganzheitlichen Ansatz lasse die Regierung vermissen.
„Das Haushaltskonzept der CDU-Fraktion sieht zudem vor, dass die wichtigen Investitionen ohne massive Einschnitte in anderen Bereichen getätigt werden können. Schaut man sich dagegen das Haushaltskonzept der Landesregierung an, müssen die Beamtinnen und Beamten des Landes massive Einschnitte hinnehmen. Dies tragen wir nicht mit“, so Herrmann. CDU Haushalt ohne Einschnitte gedeckt Durch die Auflösung der kreditfinanzierten Sanierungsrücklage und die Beibehaltung der Studiengebühren sei das Haushaltskonzept der CDU-Fraktion gedeckt.
„Die Regierung ist bislang den Nachweis schuldig geblieben, wie wirtschaftlich die kreditfinanzierte Rücklage überhaupt ist. Gerade vor dem Hintergrund der Verschuldungsproblematik der öffentlichen Haushalte kann es nicht sein, dass solche Schattenhaushalte aufrechterhalten werden. Daher stellen wir den Antrag, diese Rücklage umgehend aufzulösen“, sagte der finanzpolitische Sprecher Klaus Herrmann. Regierung muss endlich der Schuldenbremse zustimmen Der Haushalt 2012 sehe weiter vor, dass die Landesregierung die Kreditermächtigung von 560 Millionen Euro aus dem Jahr 2011 in das Jahr 2012 übertragen könne.
„Es ist somit möglich, den Haushalt 2012 mit einer Nettonullverschuldung vorzulegen. Mit der übertragenen Kreditermächtigung aus 2011 ist es aber auch möglich, in 2012 neue Schulden aufzunehmen, ohne dass dies im Haushalt 2012 aufgeführt ist und ohne dass der Landtag überhaupt eine Neuverschuldung für 2012 beschlossen hat“, erklärte Herrmann. Dies werde die CDU-Fraktion nicht akzeptieren. „Nach den Haushaltsberatungen muss zwingend eine Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert werden. Die CDU hat hierzu einen Vorschlag gemacht, der dem Landtag vorliegt“, erklärte Hauk abschließend. Diese unumgängliche Forderung wurde von der Regierung bisher konsequent abgelehnt.
Quelle / Copyright: CDU-Landtagsfraktion BW – 19.01.2012