Ministerialdirektor Tappeser: Das neue Universitätsmedizingesetz ist ein Bekenntnis des Landes zu den Beschäftigten der Universitätsklinika und Universitäten
Ministerialdirektor Klaus Tappeser hat sich heute in Vertretung von Wissenschaftsminister Professor Peter Frankenberg mit Beschäftigten der Universitätsklinika und Universitäten zu einem weiteren Gedankenaustausch über das neue Universitätsmedizingesetz getroffen. „Das neue Universitätsmedizingesetz des Landes Baden-Württemberg ist ein Bekenntnis des Landes zu den Universitätsklinika und auch zu den Beschäftigten“, so Tappeser. Tappeser betonte, dem Wissenschaftsministerium sei der Dialog mit den Beschäftigten ein wichtiges Anliegen.
Es habe daher schon in der Entwurfsphase insgesamt drei Gesprächsrunden mit Vertretern der Personalräte der Universitätsklinika sowie der medizinführenden Universitäten gegeben, bei denen das Gesetz intensiv erörtert worden sei. Als Folge dieser Gespräche sieht das Gesetz unter anderem ein doppelte Wahlrecht vor für alle Personen, die als Landesbedienstete künftig in der neuen Körperschaft für Universitätsmedizin tätig sind. Diese Personen erhalten danach künftig ein Wahlrecht für den Personalrat sowohl der Universität als auch der Körperschaft für Universitätsmedizin.
„Das Gesetz enthält für die Beschäftigten keinerlei Nachteile. Alle Arbeitsverhältnisse bleiben unverändert erhalten“, betonte Tappeser. Auch die bewährten Arbeitsabläufe an den Kliniken würden durch das Gesetz in keiner Weise beeinträchtigt.
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Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg