„Den Empfängerländern von Konsolidierungshilfen muss klar sein, dass diese nicht bedingungslos gewährt werden. Wir haben vereinbart, dass die jährlichen Zuschüsse ab 2011 nur dann gezahlt werden, wenn von den finanzschwachen Ländern nachhaltige Sparanstrengungen unternommen werden. Mögliche Versuche, die Reduktion des strukturellen Defizits auf Null bis 2020 durch Tricksereien bei der Auslegung der Regelungen der Schuldenbremse zu bewerkstelligen, wird eine Absage erteilt.“ Dies unterstrich Finanzminister Willi Stächele am Dienstag ( 10. August 2010).
So sei es zum Beispiel nicht hinnehmbar, dass Einnahmenausfälle durch Steuersenkungen, die zu einer dauerhaften Minderung der Einnahmen führen, aus dem strukturellen Defizit herausgerechnet werden. „Es war notwendig, dass sich alle Länder im Rahmen der Föderalismuskommission II verpflichtet haben, eine konsequente Schuldenbremse zu verankern. Nun müssen alle Anstrengungen unternehmen werden, um die durch die Bankenund Finanzmarktkrise ausgelöste Neuverschuldung zurückzuführen. Dies ist von entscheidender Bedeutung für das Finanzgefüge der gesamten Bundesrepublik.“ Vor diesem Hintergrund sei es vollkommen kontraproduktiv bereits im Vorfeld zu versuchen, die Regelungen für die künftige Schuldenbremse zu verwässern, so Stächele.
„Baden-Württemberg hat sich immer zu einem solidarischen Föderalismus bekannt. Solidarität ist aber keine Einbahnstraße. Wir verbinden mit den Konsolidierungshilfen berechtigte Forderungen an die finanzpolitische Verantwortungsbewusstsein der Empfängerländer. Diese werden wir auch einfordern“, betonte der Finanzminister abschließend.
(C) Pressemitteilung des Finanzministeriums BW / 10. August 2010