Faxwerbung künftig besser zu verhindern

Ab Januar 2002 werden sich Verbrauch besser gegen unverlangt zugesendete Werbefaxe wehren können. Möglich wird dies durch eine Änderung des § 3 des Unterlassungsklagengesetzes.


Danach haben klagebefugte Verbände ab Januar einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über Namen und ladungsfähige Anschrift von Unternehmen. Auf diese Verbesserung machte am Freitag der Heidelberger Landtagsabgeordnete Werner Pfisterer in einer Pressemitteilung aufmerksam. Pfisterer hatte bereits im August bei der Landesregierung angeregt, den Verbraucherschutz in diesem Bereich nachhaltig zu stärken. Von Staatsminister Dr. Christoph-E. Palmer erhielt er damals die Zusage, dass sich das Land in dieser Angelegenheit im Bundesrat für eine Verbesserung der Abwehrmöglichkeiten einsetzen werde. Unter anderem auf Inititative des Landes Baden-Württemberg hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes des Deutschen Bundestages um die Aufnahme des Auskunftsanspruchs gebeten und diesen letztlich durchgesetzt. Palmer erwartet durch das am 1. Januar 2002 in Kraft tretende Gesetz eine leichtere Verfolgung der unerlaubten Faxwerbung als Wettbewerbsverstoß: „Diese Regelung ist ein wichtiger Schritt zur Eindämmung der Flut der unerwünschten Werbefaxe.“ Der Heidelberger Landtagsabgeordnete Werner Pfisterer begrüßte die Entscheidung der Landesregierung, in Sachen Faxwerbung „am Ball zu bleiben“, denn: „Begraben“ ist das Thema nach Darstellung des Heidelberger CDU-Parlamentariers mit diesem Gesetz eventuell noch nicht: „Staatsminister Dr. Christoph-E. Plamer versprach mir in seinem Schreiben, dass die Landesregierung zunächst die weitere Entwicklung abwarten werde: „Sollte die erhoffte Wirkung ausbleiben, so werden wir prüfen, inwieweit die Rechtsdurchsetzung weiter verbessert werden kann, so der Staatsminister.“

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