„Das Ergebnis der Volksabstimmung in Bayern ist zu respektieren. Für Baden-Württemberg gibt es aber aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion keinen Nachbesserungsbedarf“, sagte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk MdL, am Montag (5. Juli) in Stuttgart. Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland im Jahr 2007 ein Nichtraucherschutzgesetz eingeführt, dessen Inhalte dann im Jahr 2008 vom Bundesverfassungsgericht (BVG) überprüft wurden. Im Mittelpunkt der Überprüfung stand damals die so genannte ‚Eckkneipe‘. Das BVG hatte die Sicht des Landes bestätigt und an einigen wenigen Stellen eine Nachjustierung gefordert, die vom Landtag im Jahr 2009 exakt entlang den Vorgaben umgesetzt wurden.
„Unser Landesnichtraucherschutzgesetz steht somit auf verfassungsrechtlich sicheren Beinen. Im Gegensatz zu Bayern, wo nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes unklare Regeln mit zahlreichen Ausnahmen eingeführt wurden, sind unsere Vorgaben verständlich, umsetzbar und von Gastronomen als auch von Gästen akzeptiert“, erklärte Hauk.
Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW