Bonn / Stuttgart – Auf die besonderen Risiken sogenannter „Scheinselbständigkeit“ machen die Heidelberger Abgeordneten Dr. Karl A. Lamers MdB und Werner Pfisterer MdL aufmerksam. Laut Schätzungen, die die Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg jüngst veröffentlichte, sind 1,5 Millionen Erwerbstätige in Deutschland „scheinselbständig“. Die formal Selbständigen sind in Wirklichkeit jedoch oft von einem Arbeitgeber abhängig. Trotzdem müssen sie für die Renten und Krankenversicherung selbst aufkommen und können im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erwarten.
Gelockt werden Arbeitnehmer oft durch den vor Abzug von Steuern höheren Lohn. Doch ein Selbständiger muß nach Angaben der LVA rund ein Drittel seines Verdienstes für die soziale Absicherung verwenden. So wird aus der schnellen Mark schnell ein erhebliches Verlustgeschäft. Auch für die Arbeitgeber, die sich solcher Praktiken bedienen können schwerwiegende Nachteile die Folge sein: Fällt auf, daß es sich in Wirklichkeit um ein abhängiges Arbeitsverhältnis handelt, müssen die Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden. Auß erdem droht dem Arbeitgeber ein Strafverfahren wegen Beitragsbetruges und Beitragsvorenthaltung.
Lamers und Pfisterer lehnen deshalb Arbeitsformen ab, in denen die Rechte einseitig auf Seiten des Arbeitgebers liegen, während die Arbeitnehmer die Pflichten und das unternehmerische Risiko zu tragen haben und persönlich von diesem einen Arbeitgeber abhängig sind. Sie raten deshalb Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sich vorab gründlich über die Folgen einer geplanten Selbständigkeit zu informieren. Denn nur wer frei unternehmerisch handeln könne, könne sich als Selbständiger begreifen und entsprechend arbeiten.