Abgeordnete / Diäten: Information des Landtags von Baden-Württemberg
Der baden-württembergische Landtag geht vom Teilzeitparlamentarier aus: Neben der politischen Arbeit soll auch noch die Tätigkeit im angestammten Beruf möglich sein. Ein Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg bekommt derzeit monatlich 5047 Euro – bezeichnet als Entschädigung. Diese wird bezahlt als Entgelt für die Ausübung des Mandats, das laut Bundesverfassungsgericht als berufliche Tätigkeit einzustufen ist. Die Summe muss versteuert werden, ein 13. Monatsgehalt wird nicht gezahlt. Daneben gibt es Aufwandsentschädigungen, die Geld- und Sachleistungen umfassen. Eine Pauschale von 992 Euro erhält der Abgeordnete für allgemeine Unkosten wie Wahlkreisbüro und Porto. Als Tagegeldpauschale werden 433 Euro im Monat gewährt – ein Ausgleich für Verpflegungskosten (Spesen) in Stuttgart und bei parlamentarisch bedingten Reisen; außerdem wird auf Nachweis ein Übernachtungsgeld für mandatsbedingte Übernachtungen bezahlt. Die Reisekostenpauschale hängt davon ab, wie weit der Wohnsitz des Abgeordneten vom Landtag entfernt ist. Die Spanne reicht von 335 bis 840 Euro, wobei es je nach Wahlkreisgröße Zu- oder Abschläge gibt. Das Land zahlt dem Abgeordneten auch die tatsächlich entstandenen Kosten für eine Büro- oder Schreibkraft. Als Alternative ist aber auch eine monatliche Pauschale von 400 Euro möglich. Zur Aufwandsentschädigung gehört ferner, dass dem Abgeordneten Telefon, Fax und Internet im Landtag kostenlos zur Verfügung stehen. Im Übrigen kann er die Deutsche Bahn innerhalb Baden-Württembergs frei nutzen. Nach dem Ausscheiden aus dem Landtag steht dem Abgeordneten Übergangsgeld zu. Die Dauer der Zahlung hängt davon ab, wie lange er im Parlament war. Anspruch auf Altersentschädigung hat – im Regelfall – ein ehemaliger Abgeordneter, wenn er 60 Jahre alt ist und dem Landtag acht Jahre angehört hat. © Landtag von Baden-Württemberg
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