– Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Den einzelnen Ausschüssen gehören die jeweiligen Fachleute der Fraktionen an. Die Zahl der Mitglieder beträgt in allen Ausschüssen 18. Ausnahmen: der Finanzausschuss und der Innenausschuss mit 20 und der Petitionsausschuss mit 23 Mitgliedern. Die Ausschüsse befassen sich mit den Angelegenheiten, die ihnen – in der Regel vom Plenum – im Einzelfall überwiesen worden sind, und geben Beschlussempfehlungen. (Text: Landtag von Baden-Württemberg)
Weitere Informationen auf der Website der CDU-Landtagsfraktion BW.