MdL a.D. und Stadtrat Werner Pfisterer veröffentlicht Informationen des baden-württembergischen CDU-Landesvorsitzenden Thomas Strobl MdB
Der Bundesrat hat heute endlich dem vom Deutschen Bundestag schon vor der Sommerpause beschlossenen Gesetz zugestimmt, mit dem unser Asylsystem entlastet werden soll. Die Beschleunigung der Asylverfahren für Bewerber aus drei Westbalkanstaaten ist ein wichtiger Schritt, um die Bewerberzahlen aus diesen Ländern zu reduzieren. Damit kommen wir dem Kernanliegen der Union näher: Den wirklich Verfolgten helfen, aber eben auch nur diesen. Im Interesse dieser Menschen, die unseren Schutz benötigen und im Interesse unserer überlasteten Kommunen bin ich sehr froh, dass wir bei den Gesprächen im Kanzleramt in dieser Woche, an denen ich neben dem Kanzleramtschef Peter Altmaier für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der entscheidenden Phase teilgenommen habe, diesen Durchbruch erzielen konnten.
Grundlage für die Zustimmung des Bundesrates ist der folgende Kompromiss:
1. Wir haben den Ländern zugesagt, dass die Residenzpflicht für Asylbewerber ab dem vierten Monat ihres Aufenthalts in Deutschland aufgehoben wird. Allerdings wird ihnen ein bestimmter Wohnsitz auferlegt, damit die Sozialkosten zwischen den Ländern gerecht verteilt werden.
2. Asylbewerbern und geduldeten Ausländern erlauben wir eine Erwerbstätigkeit nach Ablauf von 15 Monaten seit der Einreise nach Deutschland ohne Vorrangprüfung. Bei der Vorrangprüfung wird durch die Bundesagentur für Arbeit untersucht, ob Deutsche oder sich legal in Deutschland aufhaltende Ausländer vorrangig den Arbeitsplatz besetzen können. Das heute beschlossene Gesetz sieht vor, dass Asylbewerber und geduldete Ausländer künftig bereits nach drei Monaten arbeiten dürfen, allerdings gilt dies nur dann, wenn die Vorrangprüfung für sie positiv ausfällt. Diese Regelung halte ich auch mit Blick auf die niedrige Arbeitslosigkeit für vertretbar.
3. Die Bundesregierung wird bei den laufenden Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen auch darüber verhandeln, wie Länder und Kommunen aufgrund der steigenden Asylbewerberzahlen entlastet werden können.
Damit hatte endlich auch Ministerpräsident Kretschmann ein Einsehen: Die Vernunft durfte sich gegen die grünen Parteiinteressen durchsetzen. Mit der Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten wird den Flüchtlingen, die wirklich unsere Hilfe benötigen, etwa aus Syrien oder dem Nordirak, geholfen. Es ist für die grün-rote Landesregierung insgesamt und den Ministerpräsidenten persönlich kein Ruhmesblatt, dass dies erst jetzt passiert und nicht schon in der Bundesratssitzung am 11. Juli geschehen ist. Seither hat sich die Situation für die Flüchtlinge und für die Kommunen noch einmal deutlich verschärft. Dafür tragen die Bundes-Grünen die Verantwortung, die den Blockadekurs im Bundesrat vorgegeben hatten, und dafür trägt auch Ministerpräsident Kretschmann die Verantwortung, der sich an die kurze Leine hat nehmen lassen.
Somit ist der jetzt erzielte Kompromiss insbesondere auch eine gute Nachricht für die Kreise und Kommunen – und damit auch für die vielen Kommunalpolitiker in der CDU Baden-Württemberg. Gerade in Baden-Württemberg stoßen die Kommunen bei der Unterbringung der Asylbewerber in diesen Tagen an faktische Grenzen. Hinzu kommt, dass die Landesregierung viel zu spät auf die stark steigenden Zahlen reagiert hat und erst jetzt den Ausbau der Kapazitäten in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen vorantreibt. Es bleibt zu hoffen, dass das Land die Dringlichkeit des Themas jetzt endlich erkennt und zur Entlastung der Kommunen beiträgt.
Dabei wäre es das beste Hilfsprogramm für die Kreise und Kommunen, dass nur die wirklich Verfolgten zu uns kommen und die abgelehnten Bewerber zügig in ihre jeweiligen Länder zurückkehren. Die Union hat mit dem heute verabschiedeten Gesetz einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, den ständig steigenden Asylbewerberzahlen zu begegnen. Das ist ein Erfolg für die Union insgesamt. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten, dass wir mit konkreter Politik auf die Sorgen unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Kommunen antworten.