Im Fokus: Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg / „Wissenschaftsministerin Theresia Bauer muss sich korrigieren und tritt Flucht nach vorne an“
MdL a.D. Werner Pfisterer veröffentlicht Pressemitteilung (Nr. 224/2013) der CDU-Landtagsfraktion BW / Thema: Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg / Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion Peter Hauk MdL und CDU-Abgeordneter Karl Klein MdL: „Wissenschaftsministerin Theresia Bauer muss sich korrigieren und tritt Flucht nach vorne an“ (Hinweis: PDF steht als Download bereit)
„In der Beantwortung unserer Anfrage zu den Personalungereimtheiten im Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg hat Frau Ministerin Bauer nach dem bisherigen grün-roten Kommunikationsdesaster in dieser Sache scheinbar auf beeindruckende Weise dazugelernt. Anstelle ihrer bisherigen Blockadehaltung, bietet sie uns nunmehr sogar Akteneinsicht an. Sie tritt mit diesem plötzlichen Sinneswandel wohl nun die Flucht nach vorne an. Wir werden dieses Angebot annehmen, da es uns um Transparenz und Aufklärung geht und da viele Punkte nicht geklärt bzw. entgegen der uns vorliegenden Informationen beantwortet wurden", sagten CDU-Fraktionsvorsitzender Peter Hauk und Landtagsabgeordneter Karl Klein MdL, am gestrigen Mittwoch (4. Dezember) in Stuttgart. „Die Prüfung der bisherigen Hinweise ergab, dass die derzeitige Leiterin des Instituts für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg bei Dienstantritt über zwei Jahre weder bei der Landesärztekammer gemeldet war, noch über eine in Deutschland anerkannte Facharztqualifikation verfügte und ebenfalls nicht über eine Weiterbildungsbefugnis. Die Belege liegen seit Monaten der Ministerin vor. Sie hätte handeln müssen“, betonte Karl Klein. Zudem sei nachgewiesen, dass die derzeitige Institutsleiterin den Titel ‚Dr. med.‘ geführt habe, ohne hierzu berechtigt zu sein. Bei der damaligen Stellenausschreibung der Universität Heidelberg sei eine Promotion als eine der notwendigen Voraussetzungen genannt worden. Laut Ministerin Bauer sei nach mehreren schriftlichen Hinweisen dieser Vorgang im Jahre 2011 in Ordnung. „Das war es eben nicht, wie sich aktuell herausstellt. Das muss die Ministerin erklären“, so Klein. Die CDU-Landtagsfraktion werde nun abwarten, wie die Staatsanwaltschaft und die Verwaltungsrichter in Karlsruhe und Stuttgart mit den Fakten umgehen und davon das weitere Vorgehen abhängig machen. DOWNLOAD: Antrag - Antworten - Drucksache 15/4135 Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW
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