Abgeordneter Karl Klein MdL: Untätigkeit von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) wirft rechtliche Fragen auf

Im Fokus: Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg / CDU-Landtagsfraktion BW kritisiert unpräzise Aussagen der Wissenschaftsministerin und fordert Aufklärung / (Antrag als PDF beigefügt)

Heidelberg / Stuttgart. Das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg steht im Mittelpunkt eines zehn Fragen umfassenden Antrags der baden-württembergischen CDU-Landtagsfraktion, den diese am 22. Juli 2013 an die Landesregierung gestellt hat. Konkret geht es hierbei um die Ärztliche Direktorin, welche seit März 2011 im Amt ist.

„Von verschiedenen Seiten wurden wir auf Vorgänge aufmerksam gemacht, die wir gerne geklärt haben möchten. Wir wollen gewährleistet haben, dass die Universität Heidelberg in allen Bereichen ihrem weltweit anerkannten guten Ruf gerecht wird“, begründet der CDU-Landtagsabgeordnete Karl Klein, der für die CDU den Landtagswahlkreis Heidelberg mitbetreut, den Fragenkatalog. Nach einer von der grün-roten Landesregierung beantragten Fristverlängerung liegt nunmehr eine von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) gegebene Antwort vor, die in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren und dem Justizministerium erfolgte.

Zunächst wollten die Christdemokraten wissen, wie sich das Auswahlverfahren hinsichtlich der Neubesetzung der Stelle der Ärztlichen Direktorin des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg gestaltete. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer führt hierzu unter anderem aus, dass die Professur international ausgeschrieben worden sei und dass neben „dem wissenschaftlichen Konzept und der Qualifikation für Forschung und Lehre auch die internationalen Erfahrungen sowie zwei Facharzttitel für Rechtsmedizin (Schweiz) und Gerichtliche Medizin (Österreich) positiv bewertet“ wurden.

Klein: „Unsere Fragen wurden nicht beantwortet. Warum sagt Ministerin Bauer nicht, ob sich die derzeitige Amtsinhaberin auf die Ausschreibung selbst beworben hat beziehungsweise aufgefordert wurde, sich zu bewerben? Ferner liest sich die Stellungnahme so, als habe die Amtsinhaberin in beiden Ländern die Facharztqualifikation über jeweils – wie in Deutschland üblich – 5 Jahre durchlaufen. Das ist nach unserem Kenntnisstand allerdings nicht der Fall. In der Schweiz hat sie den Titel Eidgenössische Fachärztin für Rechtsmedizin erworben. Dieser wurde in Österreich als Fachärztin für Gerichtsmedizin anerkannt. Auch in Deutschland muss eine in der Schweiz erworbene Facharztqualifikation erst durch die Landesärztekammer überprüft werden. Entscheidend für die Anerkennung als Fachärztin für Rechtsmedizin in Deutschland ist die Ausstellung der Urkunde durch die zuständige Landesärztekammer. Nur mit dieser Urkunde erhält ein Arzt das Recht zum Führen der Bezeichnung Facharzt für Rechtsmedizin in der Bundesrepublik Deutschland.“

Für die baden-württembergische CDU-Landtagsfraktion weiterhin von besonderem Interesse ist die Antwort der grünen Wissenschaftsministerin, seit wann die derzeitige Amtsinhaberin bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg gemeldet ist und den Titel Fachärztin für Rechtmedizin in Deutschland führt, wann ihr durch die Landesärztekammer die wichtige Weiterbildungsbefugnis (Befugnis zu Ausbildung von Fachärzten) erteilt wurde und ob zu diesem Zeitpunkt laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen im Nachbarland Österreich bekannt waren.

Bauers Antwort auszugsweise: „Die Meldung bei der Landesärztekammer erfolgte zum Dienstantritt in Heidelberg. Die Weiterbildungsbefugnis für das Gebiet Rechtsmedizin wurde anschließend beantragt und liegt vor.“

„Was heißt denn da ‚erfolgte zum Dienstantritt‘ beziehungsweise ‚wurde anschließend beantragt und liegt vor´. Wir wollten und wollen immer noch jeweils das präzise Datum wissen und ferner auch, welche Angaben bei diesen Meldungen hinsichtlich fachlicher Qualifikationen gemacht wurden. Uns ist klar, warum sich hier Ministerin Bauer ins Ungenaue flüchtet.“, so Klein. „Die derzeitige Amtsinhaberin besaß nach unseren Erkenntnissen zum Amtsantritt nicht die rechtliche Qualifikation zum Führen des Titels Fachärztin für Rechtsmedizin in Deutschland und zudem auch keine Weiterbildungsbefugnis. Diese kann auch nicht rückwirkend erteilt werden. Wenn dem so ist, hat dies konkrete Auswirkungen auf erstellte Gutachten, die bis zur Anerkennung als Fachärztin für Rechtsmedizin in Deutschland erstellt wurden und die beispielsweise auch als Grundlage für Urteile dienen. Davon wären dann die Gerichte und die Staatsanwaltschaften zu informieren.“

Klein weiter: „Nachweislich wurde Frau Ministerin Bauer im August 2011 auf diese wie auch auf weitere Vorgänge hingewiesen. Sie selbst räumt ja ein, dass es seit August 2011 Beschwerden gab, die sich nach einer Überprüfung angeblich nicht bestätigt hätten. Genau das Gegenteil trifft nach unserer Auffassung zu: Diese Beschwerden waren und sind berechtigt. Es wäre Aufgabe von Frau Bauer in ihrer Funktion als Wissenschaftsministerin und noch dazu als Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Heidelberg gewesen, hier für Aufklärung zu sorgen und Schaden vom Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg abzuwenden. Von einem Schaden für das Land Baden-Württemberg aufgrund der eventuellen Wiederaufnahmen von Verfahren will ich noch gar nicht reden. Mit diesem Vorgang wird sich der Landtag noch zu beschäftigen haben.“

Antrag – Drucksache 15/3860 – Institut für Rechtsmedizin Uni Heidelberg

 

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