Antwort von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) / Karl Klein MdL (CDU): „Das ist mehr als enttäuschend“
Rhein-Neckar / Karlsruhe / Stuttgart. Der Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Wiesloch, Karl Klein (CDU), hatte sich Mitte März 2013 gemeinsam mit Fraktionskolleginnen und -kollegen bezüglich der Einführung eines Landestickets und der Finanzierung von Verbundtarifen zwischen Verkehrsverbünden (Drucksache 15/3236) mit einem Antrag an die grün-rote Landesregierung gewandt.
Dem Antrag voraus ging eine Veranstaltung von Klein zum Thema ÖPNV („Schluss mit der Verbundgrenze: 1 Ticket für VRN und KVV?“), an welcher sowohl die Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) und des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) als auch die beiden Landräte Stefan Dallinger (Rhein-Neckar) und Dr. Christoph Schnaudigel (Karlsruhe) teilnahmen.
Unter anderem wollte Klein von der Landesregierung wissen, „wie der aktuelle Sachstand zu der von der Landesregierung angekündigten Einführung eines neuen Landestickets im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist, zu welchem Zeitpunkt es eingeführt werden soll, welche Leistungen es beinhalten und wie es konzipiert werden soll und ob bereits Gespräche zur Einführung des Landestickets geführt wurden“.
Winfried Hermann (Grüne), Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg, nahm aktuell zu dem Antrag wie folgt Stellung:
„Die Landesregierung wird sich bei der Einführung des Landestarifs gutachterlich unterstützen lassen. Die Gutachtenvergabe steht unmittelbar bevor. Auf Basis des Gutachtens soll ein Konzept entwickelt werden, das voraussichtlich im Herbst 2013 vorliegt. Einführungszeitpunkt und Ausgestaltung des Landestarifs stehen in Abhängigkeit der Empfehlungen des Gutachters. Die Landesregierung hat außerdem zu verschiedenen Institutionen und Akteuren im ln- und Ausland Kontakt aufgenommen, um Erkenntnisse und Erfahrungen Anderer mit unterschiedlichen Modellen zur Organisation und Ausgestaltung von Landestarifen in die aktuellen Überlegungen einbeziehen zu können.“ Zu den finanziellen Kosten der Einführung eines ÖPNV-Landestickets kann die Landesregierung erst nach Erstellung des Gutachtens Aussagen machen.
Hinsichtlich der Fragen „wie viele Überlappungsbereiche von zwei oder mehreren Verkehrsverbünden aktuell vom Land Baden-Württemberg mitfinanziert werden“ und „ob sie Verbesserungen/Neuerungen beabsichtigt (auch im Hinblick auf die Einführung eines Landestickets)“ führt das Verkehrsministerium aus:
„Die Neuausrichtung der Verbundförderung für die Jahre ab 2004 sah vor, dass die jährlichen Förderbeträge je Verbund abgesenkt werden. Die Verbundförderung wurde gleichzeitig mit einer Anreizkomponente versehen, wonach die Absenkung nur zur Hälfte vollzogen wird, wenn der Verbund mit Nachbarverbünden kooperiert. Eine Förderung von Überlappungsbereichen beziehungsweise Übergangstarifen gibt es seither nicht mehr. Vor dieser Neuregelung waren in Einzelfällen Überlappungsbereiche integrierter Bestandteil der allgemeinen Verbundförderung. Die Zuständigkeit für die Förderung von Überlappungs- und Übergangstarifen liegt im Übrigen nach dem ÖPNV-Gesetz des Landes bei den kommunalen Aufgabenträgern.“
Ferner hakte Klein nach, warum die Metropolregion Stuttgart für das Pilotprojekt Metropolticket berücksichtigt wurde und ob es hierzu schon erste Erfahrungen gebe. Hermann: „Mit der Einführung des Metropoltickets wurde für verbundübergreifende Fahrten ein attraktives Angebot geschaffen. Das Land unterstützt dieses Pilotprojekt in Form einer Anschubfinanzierung, um daraus weiterführende Erkenntnisse für die Einführung eines einheitlichen Landestarifs zu gewinnen. Abschließende Erfahrungen über das Pilotprojekt Metropolticket liegen der Landesregierung bislang nicht vor.“
Planungen, die Metropolregion Rhein-Neckar in ein solches Projekt aufzunehmen, gibt es derzeit seitens der Landesregierung nicht. Hierzu Hermann: „Der Landesregierung sind auch keine Planungen der Metropolregion RheinNeckar bekannt.“
Die Möglichkeit, die Metropolregion Rhein-Neckar und die Technologieregion Karlsruhe bei der Umsetzung eines Tarifverbundes zu fördern, beurteilt der Verkehrsminister wie folgt: „Generell begrüßt die Landesregierung jedes Bestreben der Verkehrs- und Tarifverbünde, enger miteinander zu kooperieren oder gegebenenfalls auch zu fusionieren. Vor dem Hintergrund der bereits umfangreichen Förderung der Verbünde durch das Land Baden-Württemberg sollen diese Kooperationen mit den vorhandenen Fördermitteln realisiert werden, zumal die Landesregierung davon ausgeht, dass insbesondere bei Fusionen von Verkehrsverbünden Synergieeffekte entstehen.“
Karl Klein MdL: „Im Klartext bedeutet dies: Seitens der grün-roten Landesregierung gibt es keine zusätzlichen Fördermittel für den ÖPNV. Das ist mehr als enttäuschend, zumal doch insbesondere den Grünen der ÖPNV angeblich so am Herzen liegt. Dies waren und sind wohl nur Lippenbekenntnisse. Bisher ist bezüglich der Förderung des ÖPNV kaum etwas geschehen, von Verbesserungen keine Spur. Bereits heute ist zudem klar: Ein Landesticket wird nicht zu finanzieren sein. Das Geld für das Gutachten, das die Landesregierung erstellen lässt, könnte man sich sparen beziehungsweise sinnvoller zugunsten des ÖPNV investieren.“ (Text: Busse)