Finanz- und Wirtschaftsausschuss schließt sechstägige Beratungen des Doppelhaushalts 2013/2014 ab / Neuverschuldung unverändert bei 1,780 beziehungsweise 1,488 Milliarden Euro
Stuttgart. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat seine Beratungen zum Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 nach einem sechstägigen Sitzungsmarathon fahrplanmäßig beendet. Dies gab der Vorsitzende des Gremiums Karl Klein (CDU) im Anschluss an die letzte Sitzung am heutigen Freitag, 30. November 2012, in einer Pressekonferenz in Stuttgart bekannt. Das Gesamtvolumen des Etats habe sich gegenüber dem Regierungsentwurf durch die im Ausschuss beschlossenen Anträge für 2013 um 280.000 Euro auf 40,737 Milliarden Euro und für 2014 um 560.000 Euro auf 41,335 Milliarden Euro verringert. Die Neuverschuldung bleibe gegenüber dem ursprünglichen Etatentwurf unverändert, nämlich 2013 bei 1,780 Milliarden Euro bzw. 2014 bei 1,488 Milliarden Euro, berichtete der Ausschussvorsitzende.
In seinen sechs Sitzungen hatte sich der Finanz- und Wirtschaftsausschuss in über 23 Stunden mit rund 9.000 Haushaltstiteln befasst, die in 15 Einzelplänen auf 4.344 Seiten enthalten sind. Insgesamt wurde über 138 Anträge entschieden, 101 Titel wurden verändert. „Eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten“, so Klein.
Zudem fand im Rahmen der Haushaltsberatungen eine öffentliche Anhörung zur Landeswohnraumförderung 2013 statt. Angehört wurden die Verbände der Wohnungsunternehmen, die Arbeitsgemeinschaft der Bausparkassen, die Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverbände sowie der Verband der Mieterverbände im Deutschen Mieterbund.
Wesentliche Beschlüsse
Zu den wichtigsten Beschlüssen, die der Finanz- und Wirtschaftsausschuss in seinen Beratungen gefasst hat, zählen laut Klein:
1. Einstieg des Landes Baden-Württemberg in die zweigeteilte Laufbahn der Polizei. Für den Doppelhaushalt 2013/2014 ist dies noch kostenneutral. Für die zukünftigen Haushalte ist dies kostensteigernd, da der Stellenanteil des gehobenen Dienstes sich erhöht.
2. Bis 2013 erhielt die Landesstiftung Opferschutz einen jährlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 380.000 Euro aus der Baden-Württemberg Stiftung. Zur Deckung der Sachausgaben und zum Erhalt der Stiftung wurden für 2014 400.000 Euro aus Fraktionsmitteln etatisiert.
3. Die pädagogischen Assistenten an Grundschulen erhalten unbefristete Arbeitsplätze in Anrechnung auf die Lehrerstellen.
4. Die Anzahl der befristeten Arbeitsstellen im Landesdienst (Kettenarbeitsverträge) werden erheblich reduziert.
5. Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich mit einer Förderung an der Jugendsozialarbeit an Schulen.
6. Die von der Bundeswehrreform betroffenen Kommunen werden bei der Erarbeitung regionsspezifischer kommunaler Konversionsentwicklungskonzepte (KEK) mit 600.000 Euro unterstützt.
Den Anträgen der CDU-Fraktion und der FDP/DVP-Fraktion, dem Steuerabkommen mit der Schweiz zuzustimmen, eingestellte Kosten für die Polizeireform und die Gemeinschaftsschulen im Doppelhaushalt zu streichen und es beim Landeserziehungsgeld zu belassen, wurde Klein zufolge nicht zugestimmt.Nach den Worten Kleins standen die Beratungen des Doppelhaushaltes 2013/2014 im Finanz- und Wirtschaftsausschuss „unter einem guten und weniger guten Stern“. Gut deshalb, so Klein, weil sich die Wirtschaft in Baden-Württemberg nach wie vor sehr stabil zeige. Es könne weiterhin ein Wirtschaftswachstum erwartet werden. Im Jahr 2012 könne mit einem Mehr an Steuereinnahmen in Höhe von brutto ca. 2,4 Mrd. Euro gegenüber dem Jahr 2011, in den Jahren 2013 und 2014 nochmals mit einem Plus von zusammen 4,3 Mrd. Euro (ebenfalls gegenüber 2011) gerechnet werden. „Steuereinnahmen, wie sie bisher dem Land noch zu keiner Zeit zur Verfügung standen.“
Unter einem weniger guten Stern standen die Beratungen nach den Worten Kleins deshalb, „weil es die Landesregierung trotzdem nicht schafft, nach den Jahren 2008, 2009, 2011 und 2012 einen Haushalt ohne Neuverschuldung vorzulegen“. Zudem verstoße der Haushaltsentwurf der Landesregierung wegen der vorgesehenen Kreditaufnahmen gegen die noch gültige Landeshaushaltsordnung. Die Oppositionsfraktionen hätten den Entwurf deshalb wieder an die Regierung zurückreichen wollen, was die Regierungsfraktionen mit ihrer Mehrheit jedoch abgelehnt hätten. „Dies bedauere ich ebenso wie den Umstand, dass der zeitliche Korridor einer Verständigung mit den Oppositionsparteien über einen wirksamen Abbaupfad bestehender struktureller Defizite, dazu notwendiger Reformen und den dann noch bestehenden Kreditbedarf nicht genutzt wurde“, sagte der Ausschussvorsitzende. „Der vorliegende Doppelhaushalt 2013/2014 ist deshalb nach meiner Auffassung eben nicht der Weg in eine Zukunft ohne Schulden, sondern baut das strukturelle Defizit mit verstärkten Förderungen und Subventionierungen in vielfältigen Bereichen weiter auf.“
„Wir sollten Wege suchen, dass wir nicht erst im Jahr 2020, wie vorgesehen, gemeinsam mit Bremen und dem Saarland wiederum eine Nullverschuldung erreichen. Zu einem Zeitpunkt, zu dem das Grundgesetz dies spätestens vorgibt“, betonte Klein. „Das ist und kann nicht unser gemeinsamer Anspruch in Baden-Württemberg sein.“
Disziplin und respektvoller Umgang
Die Arbeitsmoral und auch die Arbeitsatmosphäre während der Beratungen lobte Klein als „gut und sehr sach- und zielorientiert“. Trotz unterschiedlicher und konträrer politischer Zielrichtungen in einigen Punkten sei hart, aber fair und der Sache angemessen diskutiert worden.
Das Plenum des Landtags wird sich nach Angaben Kleins mit dem Doppeletat am 12., 13. und 14. Dezember 2012 in Zweiter sowie am 19. Dezember 2012 abschließend in Dritter Lesung befassen.
Quelle / Copyright: Landtag von Baden-Württemberg (30.11.2012)
Foto: Brüssow