Rückblick auf die Kleine Anfrage des Abg. Karl Klein, CDU / Drucksache 15/2421
Der Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Wiesloch, Karl Klein (CDU), betreut für die baden-württembergische CDU-Landtagsfraktion auch den Wahlkreis Heidelberg, und kümmert sich daher auch um Themen, welche die Neckarstadt bewegen. Am 28. September 2012 stellte Klein bezüglich der Thematik „Situation der Studienanfänger in Heidelberg/Bau von studentischem Wohnraum“ eine Kleine Anfrage an die grün-rote Landesregierung. Als Begründung führte der CDU-Parlamentarier an: „Die Kleine Anfrage soll Aufschluss darüber geben, welche Maßnahmen die Landesregierung ergriffen hat, um den Hochschulstandort Heidelberg auf den doppelten Abiturjahrgang vorzubereiten. Ferner soll unter anderem geklärt werden, inwieweit die Landesregierung den Bau von studentischem Wohnraum unterstützt, insbesondere auch auf den durch die Konversion frei werdenden US-Militärflächen.“ Die Antwort, welche durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg erfolgte, ging am 26. Oktober 2012 ein.
1. Mit wie vielen Studienanfängern rechnet sie (Erl.: die Landesregierung) in der Universitätsstadt Heidelberg?
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst erstellt keine regionalen Studienanfängerprognosen. Gemäß Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz von Februar 2012 erwartet das Wissenschaftsministerium im Studienjahr 2012 landesweit 78.500 Studienanfängerinnen und -anfänger im ersten Hochschulsemester. Im Studienjahr 2011 hatten sich 6.519 Studienanfängerinnen und -anfänger an den Heidelberger Hochschulen (davon 5.863 an der Universität und der Pädagogischen Hochschule) erstmals eingeschrieben. An der Gesamtzahl aller Studienanfänger im ersten Hochschulsemester in Baden-Württemberg desselben Jahres betrug deren Anteil 8,4 % (6.519 von 77.350). Die Universität Heidelberg gab am 15. Oktober 2012 bekannt, die Zahl der Erstimmatrikulierten liege bei rund 4.500, lasse sich aber noch nicht abschließend angeben
2. Welche konkreten Maßnahmen hat sie ergriffen, um den Hochschulstandort Heidelberg auf den doppelten Abiturjahrgang vorzubereiten?
An der Universität Heidelberg wurden im Rahmen des Ausbauprogramms „Hochschule 2012“ 830 zusätzliche Studienanfängerplätze geschaffen. Hierfür wurden 32 Stellen, davon 12 befristet bis zum Jahr 2017 sowie ein Budget in Höhe von 6.812.563 € für das Jahr 2012 zugewiesen. Aus dem Sonderfonds für Überlastsituationen erhält die Universität in den Jahren 2012 und 2013 insgesamt 660.000 € zur Förderung von Querschnittsbereichen, die Lehrleistungen für andere Fächer erbringen. Aus dem Infrastrukturprogramm wurden 2 E11-Stellen zur Bewältigung des administrativen Aufwands der gestiegenen Studierendenzahlen zugewiesen. Zusätzliche Mittel aus dem Hochschulpakt erhält die Universität Heidelberg aufgrund eines negativen Saldos der Studienanfängerzahlen 2007-2011 gegenüber dem Bezugsjahr 2005 bislang nicht. An der Pädagogischen Hochschule Heidelberg wurden im Rahmen des Ausbauprogramms „Hochschule 2012“ 105 zusätzliche Studienanfängerplätze geschaffen. Hierfür wurden 2 Stellen sowie ein Budget in Höhe von 641.525 € für das Jahr 2012 zugewiesen. Einen Antrag auf Förderung aus dem Sonderfonds für Überlastsituationen hat die Pädagogische Hochschule bislang nicht gestellt. Aus dem Infrastrukturprogramm wurden 0,5 E11-Stellen zur Bewältigung des administrativen Aufwands der gestiegenen Studierendenzahlen zugewiesen. In den Jahren 2007-2011 hat die Pädagogische Hochschule Heidelberg insgesamt 563 zusätzliche Studienanfänger gegenüber dem Bezugsjahr 2005 aufgenommen. In den Jahren 2008-2015 werden hierfür aus dem Hochschulpakt insgesamt 4.799.575 € zugewiesen. Während die staatlichen Hochschulen eine Förderung für Ausbau bzw. Neueinrichtung von Studiengängen erhalten, wird im Rahmen einer eigenen Förderlinie von „Hochschule 2012“ den nichtstaatlichen Hochschulen bis 2015 eine Förderung für jeden nachgewiesenen, belegten neuen Studienplatz gewährt (jährlicher Pauschalbetrag von 1.400 € bei nichttechnischen, bzw. 2.000 € bei technischen Studiengängen). Die Förderung wird nachlaufend für das vorangegangene Kalenderjahr gewährt. Im Jahr 2010 hat die SRH Hochschule Heidelberg hieraus insgesamt 286.200 € erhalten. Die Abrechnung für das Jahr 2011 erfolgt im November 2012.
3. Welche Unterstützung erfährt hierbei das Studentenwerk Heidelberg?
Das Studentenwerk Heidelberg hat die Herausforderungen des doppelten Abiturjahrgangs frühzeitig erkannt und neue Wohnheime im Eigentum errichtet, in größerem Umfang Anmietungen verwirklicht sowie Verpflegungseinrichtungen ertüchtigt. Neubauten bzw. Erwerb und Herrichtung von neuem studentischem Wohnraum durch die Studentenwerke des Landes werden vom Wissenschaftsministerium mit 20% der Gesamtbaukosten aus maximal 40.000 € pro Bettplatz (ohne Grundstückskosten und Möblierung), also mit max. 8.000 € pro Bettplatz gefördert. Bei Neubau und Sanierung von Verpflegungsbetrieben werden die Baukosten in der Regel vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft getragen, die küchentechnische Einrichtung dieser Betriebe wird zu 70% vom Wissenschaftsministerium finanziell unterstützt.
4. Welche Auswirkungen hat ihrer Ansicht nach der doppelte Abiturjahrgang auf den (studentischen) Wohnungsmarkt in Heidelberg?
Angesichts des Anstiegs der Studierendenzahlen wird der ohnehin angespannte Wohnungsmarkt in Heidelberg weiter belastet. Wie zu jedem Wintersemester wird das Studentenwerk Notunterkünfte in größerem Umfang so lange zur Verfügung stellen, bis die Studierenden sich auf dem Wohnungsmarkt mit entsprechendem Wohnraum versorgen konnten. Nach den bisherigen Erfahrungen kann davon ausgegangen werden, dass im Laufe des Wintersemesters der freie Wohnungsmarkt die wohnungssuchenden Studierenden nach und nach aufnehmen wird. Das Semester-Ticket des VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) gewährleistet dabei auch die Anbindung der näheren Umgebung an den Hochschulstandort.
5. Befürwortet sie die Überlegung, auf den in Heidelberg frei werdenden US-Flächen (Konversion/Abzug der US-Streitkräfte) unter anderem auch Studentenwohnheime zu errichten?
Angesichts des vorhandenen Gebäudebestands auf dem Konversionsgelände befindet sich das Studentenwerk Heidelberg in konkreten Verhandlungen zur Anmietung weiterer 300 Wohnheimplätze. Diese Überlegungen werden ausdrücklich begrüßt. Letztlich wird es auch entscheidend auf die mietvertraglichen Konditionen ankommen. Bereits 2011 hat das Studentenwerk Heidelberg einen Teil der ehemaligen US-amerikanischen Liegenschaften angemietet und damit kurzfristig 630 Wohnplätze für Heidelberger Studierende geschaffen.
6. Wie könnte eine diesbezügliche Unterstützung/Förderung durch das Land konkret aussehen?
Anmietungen von studentischem Wohnraum werden seitens des Ministeriums aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht gefördert. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Anmietkosten über die Weitervermietung refinanziert werden und dass sich der Renovierungsaufwand im Vergleich zu Neubaumaßnahmen in Grenzen hält. Im Übrigen gelten die in Ziffer 3 genannten Förderkonditionen. Von grundsätzlicher Bedeutung für die Frage, ob preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden kann, sind die Gestaltungsspielräume, die die Kommunen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erhalten. Um die Konversion der US-Flächen für die betroffenen Kommunen zum Erfolg zu machen, benötigen sie maximale Gestaltungsspielräume. Das Land Baden-Württemberg hat bereits im Frühjahr einen Antrag im Bundesrat eingebracht, der eine Änderung des BImA-Gesetzes vorsieht (Bundesratsdrucksache 227/12). Demnach sollen bei der Verwertung von Flächen durch die BImA nicht allein fiskalpolitische Kriterien eine Rolle spielen, sondern auch strukturpolitische Ziele des Bundes, der Länder und der Kommunen. Der Gesetzentwurf des Bundesrats, zu dem sich die Bundesregierung negativ geäußert hat, wurde am 18. Juli 2012 dem Bundestag übermittelt und wird dort in den nächsten Wochen behandelt werden (Bundestagsdrucksache 17/10334).
7. In welchem Umfang wurde seitens des Landes in den Jahren 2006 – 2012 (aufgeschlüsselt) der Bau von studentischem Wohnraum in Heidelberg gefördert?
Die Mittelzuweisungen des Wissenschaftsministeriums für die Jahre 2006 bis 2012/13 ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:
Die Zuweisung eines Landeszuschusses für einen weiteren Neubau mit 241 Plätzen steht noch aus und wird in den Jahren 2012/13 in Höhe von bis zu rd. 1,9 Mio. € erfolgen.
8. In welchem Umfang beabsichtigt sie, den Bau von studentischem Wohnraum in Heidelberg zukünftig zu fördern?
Im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten wird das Land nach Maßgabe der in Frage 3 genannten Förderkriterien die Schaffung weiteren studentischen Wohnraums durch das Studentenwerk Heidelberg unterstützen.