Werner Pfisterer veröffentlicht aktuelle Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion BW
„Grüne und SPD dürfen die Umsetzung der inklusiven Beschulung nicht länger auf die ‚lange Bank‘ schieben. Das von der CDU-Landtagsfraktion erarbeitete Eckpunktepapier enthält wichtige Anhaltspunkte, wie die gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern sinnvoll umgesetzt werden kann. Die derzeitige Landesregierung darf keinesfalls hinter das Ziel zurückfallen, die inklusive Beschulung zum Schuljahr 2013/14 in der Regelform einzuführen. Es ist nicht akzeptabel, dass ein gemeinsames Unterrichtsangebot für behinderte und nicht behinderte Kinder nur auf die Gemeinschaftsschulen begrenzt wird. In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die grün-rote Landesregierung zu weitreichenden Zielen bei der Umsetzung der Inklusion verpflichtet. Nach knapp 1 1/2 Jahren hört man nichts mehr davon. Es ist völlig unklar, wie Grün-Rot die inklusive Beschulung verwirklichen will“, erklärten der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Peter Hauk MdL und die inklusionspolitische Sprecherin Dr. Monika Stolz MdL am Freitag (19. Oktober) bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers der CDU-Landtagsfraktion in Stuttgart.
Inklusion als Selbstverständlichkeit
„Für die CDU-Fraktion ist das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen eine Selbstverständlichkeit. Gerade deshalb soll der inklusive Unterricht zum Alltag an den Schulen werden, was aber keineswegs zu Lasten der Kinder gehen darf. Wir wollen, dass alle Schülerinnen und Schüler – mit und ohne Behinderungen – den für sie selbst bestmöglichen Bildungsabschluss erreichen. Sie sollen ihren Weg im Leben gehen können und in der Arbeitswelt bestehen. Inklusion darf nicht zur Benachteiligung führen – weder für behinderte noch für nicht behinderte Schüler. Sie muss dort erfolgen, wo sie Chancen bietet und keine Nachteile schafft“, führten Hauk und Dr. Stolz aus.
Eine wichtige Voraussetzung hierfür sei, dass die Qualität der sonderpädagogischen Förderung auch bei zunehmender inklusiver Beschulung nicht sinke. Die an den Regelschulen unterrichteten behinderten Schüler müssten weiterhin von den hohen Standards der Sonderschulen in gewohnter Weise profitieren können. Ohne eine ausreichende und passende Förderung sei eine inklusive Beschulung gegenüber den Kindern und Jugendlichen nicht zu verantworten. Schließlich dürfe Inklusion auch nicht zu einer Überforderung weder für die Kinder, noch für die Lehrer führen.
Die bestmögliche Lösung für jedes Kind
„Das Wohl des einzelnen Kindes steht für die CDU-Landtagsfraktion bei der gemeinsamen Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt. Aus diesem Grund müssen auch für alle Kinder und Jugendlichen individuelle und passgenaue Lösungen bereitstehen. Das erfordert Wahlmöglichkeiten: Für jeden Einzelfall muss je nach Art und Schwere der Behinderung und individuellen Umständen der Besuch einer Förderschule, einer Außenklasse oder der inklusiven Beschulung zur Auswahl stehen. Die Eltern sollen aus einem vielfältigen Angebot wählen können und nicht bevormundet werden. Sie sollen vielmehr über den bestmöglichen Bildungsweg ihres Kindes ergebnisoffen beraten werden“, betonte Dr. Stolz.
Der Entscheidungsfreiheit der Eltern seien lediglich dort Grenzen gesetzt, wo unüberwindbare schulorganisatorische Barrieren bestünden bzw. wo dem Schutz des Kindes oder der Lerngruppe ein Vorrang eingeräumt werden müsse.
„Ein besonderes Augenmerk ist auf die hohe Durchlässigkeit zwischen Sonder- und Regelschulen zu legen. Es bedarf der laufenden Prüfung, ob der eingeschlagene Weg auch zum gewünschten Ziel führt. Eltern brauchen deshalb nicht nur eine hochwertige Beratung zum Beginn der Schulzeit, sondern sie müssen während der gesamten Schulzeit auf eine qualifizierte Beratung vertrauen dürfen. Sonderschulen müssen den grundlegenden Auftrag haben, auf einen erfolgreichen Übergang in die Regelschule hinzuarbeiten“, erklärte Peter Hauk.
Inklusion als Auftrag des gesamten Bildungssystems
„Eine gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Schülern muss an allen öffentlichen und privaten Schulen im Land möglich sein. Eine Begrenzung dieses Angebots auf die Gemeinschaftsschule würde die behinderten Kinder klar benachteiligen. Auch darf Inklusion nicht allein auf den Unterricht begrenzt sein, sondern muss auch den Ganztagsbereich umfassen. Darüber hinaus muss auch im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit ein Miteinander die Regel sein. Es wäre deutlich zu kurz gedacht, wenn man den Inklusionsauftrag auf die Schulzeit begrenzen wollte. Die Schule muss vielmehr frühzeitig die Grundlagen für einen späteren Übergang in die duale oder akademische Ausbildung legen und auf einen gelingenden Übergang in die Arbeitswelt hinarbeiten“, bekräftigten Hauk und Dr. Stolz.
Erhalt der sonderpädagogischen Kompetenz
„Eine inklusive Beschulung kann nur gelingen, wenn eine ausreichende sonderpädagogische Förderung an den Regelschulen erfolgt. Deshalb bedarf es einer weiteren Stärkung der Sonderschulen, wobei diese zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterzuentwickeln sind. Qualifizierte Sonderpädagogen sollen von dort zum zeitweisen Unterricht an die Regelschulen entsandt werden. Natürlich gilt es auch bei einer Zunahme der inklusiven Beschulung die hochspezialisierten sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren zu erhalten“, erläuterte Peter Hauk.
Eine inklusive Beschulung, die das Wohl der behinderten Kinder und Jugendlichen im Blick habe, bedürfe auch künftig der Ausbildung echter Sonderschullehrer. Mit der von Grün-Rot angedachten Sonderschullehrerausbildung ‚light‘ sei dies nicht zu machen. Nur mit einer differenzierten Fachlichkeit der Lehrkräfte nach Art der Behinderung sei eine erfolgreiche inklusive Beschulung möglich. „Eine Sonderschullehrerausbildung ‚light‘ ist mit der CDU-Landtagsfraktion nicht zu machen“, verdeutlichte der Fraktionsvorsitzende.
Selbstverständlich bedürfe es entsprechender Anpassungen in der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung, um die Regelschulen auf die Herausforderungen der Inklusion vorzubereiten. Sonderpädagogisches Wissen müsse in die reguläre Lehrerausbildung integriert werden. Zudem seien die Lehrer an den Schulen entsprechend fortzubilden.
„Inklusive Beschulung braucht ein starkes Unterstützungsnetz für die Schulen bzw. die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer. So müssen u.a. die unterrichtenden Lehrertandems, die aus einer regulären und einer sonderpädagogischen Lehrkraft bestehen, durch ein System der Fortbildung, der Supervision und des Erfahrungsaustauschs unterstützt und gestärkt werden“, erklärte Dr. Stolz.
„Die derzeitige Landesregierung ist gefordert auf die Kommunen zuzugehen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Wir wissen, dass Inklusion nur mit einer engen Kooperation vor Ort gelingen kann. Daher muss die grün-rote Landesregierung in einem konstruktiven Dialog mit den Schulträgern so wichtige Fragen wie Schulbauförderung, Schülerbeförderung und Barrierefreiheit, einvernehmlich lösen“, so Dr. Stolz weiter.
Quelle / Copyright: CDU-Landtagsfraktion BW