„Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft weist gravierende Schwächen auf und muss deshalb zurückgezogen werden“

Landespressekonferenz mit dem hochschulpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Dietrich Birk MdL, zum Thema Verfasste Studierendenschaft

„Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft ist unausgereift und enthält deutliche Mängel. Aus diesem Grund muss er zurückgezogen werden. Dies wurde insbesondere im Rahmen der Anhörung des Wissenschaftsausschusses zu vorliegendem Gesetzentwurf deutlich. Die Wissenschaftsministerin muss die Kritik der Hochschulvertreter und der Studierenden, also der unmittelbar Beteiligten, ernst nehmen und in logischer Konsequenz den Gesetzentwurf wie er vorliegt zurückziehen. Gut gemeint, ist eben nicht immer gut gemacht“, sagte der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Dietrich Birk MdL, am Mittwoch (30. Mai) im Rahmen einer Landespressekonferenz in Stuttgart.

Gremium muss von den Studierenden getragen werden

„Eine wirkliche Stärkung der studentischen Mitbestimmung erreicht man nicht mit Zwangsmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen! Gerade vor dem Hintergrund, dass das Interesse der Studierenden an Wahlen für studentische Gremien bislang gering ist, ist es für die CDU-Landtagsfraktion wichtig, dass die Studierenden hinter ihrer künftigen Studierendenvertretung stehen und diese auch mehrheitlich befürworten. Aus diesem Grund fordert die CDU-Landtagsfraktion die Einführung eines Quorums in Höhe von 20-25 Prozent, das bei einer Urwahl über eine Mustersatzung zur Einrichtung einer Verfassten Studierendenschaft erreicht werden muss. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Studierendenvertretung ein politisches Mandat eingeräumt werden soll, in dessen Rahmen sich die Studierendenvertreter im Namen aller Studierenden werden äußern können“, erklärte Birk. Alternativ wäre auch eine Regelung analog zum Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt denkbar, wonach Studierende nach einer Pflichtmitgliedschaft von einem Jahr ihren Austritt aus der Verfassten Studierendenschaft erklären könnten.

Mandat braucht klaren Bezug

Auch hinsichtlich einer Abgrenzung des Mandats der Studierendenvertreter müsse der Gesetzentwurf dringend nachgebessert werden. Dies sei eines der Ergebnisse eines verfassungsrechtlichen Gutachtens, das die CDU-Landtagsfraktion beim Erlanger Hochschulrechtsexperten Prof. Dr. Max-Emanuel Geis in Auftrag gegeben habe. Dem Gesetzestext zufolge solle den Studierendenvertretern ein politisches Mandat eingeräumt werden. Nur in der Begründung erfolge eine Abgrenzung zu einem verfassungsrechtlich unzulässigen allgemeinpolitischen Mandat. „Dies ist aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion so nicht hinnehmbar. Wir befürworten ausdrücklich, dass sich die Studierenden zu allen hochschulpolitischen Fragestellungen mit einem klaren Mandat äußern können. Wir wollen aber nicht, dass Studierendenvertreter vermeintlich im Namen aller Studierenden beispielsweise zum Auslandseinsatz der Bundeswehr Stellung beziehen. Hinzu kommt, dass im Gutachten und auch im Rahmen der Anhörung vom Hochschulrechtsexperten Geis explizit darauf hingewiesen wurde, dass eine Zwangsmitgliedschaft rechtlich nur zulässig sei, wenn das Mandat der Studierendenvertreter im Sinne eines hochschulpolitischen Mandats eng gefasst sei. Je weiter das Mandat der Studierendenvertreter, umso zwingender werde ein Austrittsrecht“, erläuterte Birk.

Rechtsaufsicht muss beim Wissenschaftsministerium liegen

„Wenn hier keine klare Abgrenzung erfolgt, sind Streitigkeiten über den Umfang des Mandats der Studierendenvertreter vorprogrammiert. Dass in einem solchen Fall die Rechtsaufsicht bei den Hochschulleitungen liegen soll, ist unserer Ansicht nach nicht zielführend. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion muss die Rechtsaufsicht in einem solchen Fall bei einer übergeordneten Instanz, dem zuständigen Wissenschaftsministerium, liegen. Wir haben keinerlei Verständnis dafür, dass diese für die Wissenschaftsministerin sicherlich unliebsame Verantwortung billig an die Hochschulleitungen übertragen werden soll“, kritisierte Birk.

Verfasste Studierendenschaft gibt es nicht zum Nulltarif

„Es ist ferner ein Ammenmärchen, dass die Einführung einer Verfassten Studierendenschaft kapazitätsneutral erfolgen könne. Auch dies wurde im Rahmen der Anhörung des Wissenschaftsausschusses deutlich betont. Die Einführung einer Verfassten Studierendenschaft erfordert personelle, finanzielle und räumliche Ressourcen. Allein durch die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten entstehen den Hochschulen erhebliche Kosten, da diese die Räumlichkeiten in den meisten Fällen selbst anmieten müssen“, führte Birk aus.

Ministerin darf Kritik nicht weiter ignorieren

Es ist bedauerlich, dass all die genannten Kritikpunkte von der Wissenschaftsministerin nicht unmittelbar gehört wurden, da sie an der Anhörung nicht teilgenommen hat, obwohl der Anhörungstermin bereits zweimal verschoben wurde, um ihr eine Teilnahme zu ermöglichen. So hätte sie nämlich beispielsweise hören können, dass auch direkte Kritik am von ihr vielgepriesenen Beteiligungsverfahren im Vorfeld der Einbringung des Gesetzestextes geäußert wurde. Man sei enttäuscht, weil kaum Anregungen Einzug in den Gesetzestext erfahren hätten. So sei wohl nur der Diskussion wegen, nicht aber mit dem aufrichtigen Interesse an den gemachten Anregungen diskutiert worden, war in der Anhörung zu hören. Dies ist einmal mehr Beweis dafür, dass die Politik des Gehörtwerdens der Landesregierung nicht viel mehr ist als ein reines Lippenbekenntnis. „Nun werden auch wir als Oppositionsfraktion unsere und damit gleichsam die Anregungen zahlreicher Vertreter von Hochschulleitungen und Studierenden in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Dann wird sich zeigen, ob es der Landesregierung um die Sache, nämlich um eine tatsächliche Stärkung der studentischen Mitbestimmung, geht, oder um reine Ideologie- und Klientelpolitik“, so Birk abschließend.

Quelle / Copyright: CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg / 30. Mai 2012

 

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