Regierung macht Landeshaushalt zum Selbstbedienungsladen

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Peter Hauk MdL und der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Klaus Herrmann MdL erklären:

© Gerd Altmann/AllSilhouettes.com  / pixelio.de„Es ist unverantwortlich, wie die grün-rote Regierung trotz sprudelnder Mehreinnahmen agiert. Klar ist mir jetzt, warum die Regierung den Kassensturz mit einem sehr großen Popanz angekündigt hat. Es ging um einen Freifahrtschein, jetzt alle Dämme bei der Haushaltsaufstellung brechen zu dürfen.“ Die Regierung macht den Landeshaushalt zum Selbstbedienungsladen“ sagten der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk MdL, und der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Klaus Herrmann MdL, am Dienstag (5. Juli 2011) in Stuttgart. Haushaltskonsolidierung scheine für den neuen Finanzminister ein Fremdwort zu sein.

Dies erstaune umso mehr, als es sich bei Dr. Schmid um einen ausgewiesenen Finanzfachmann handele, der eigentlich genau wissen müsste, wie Haushaltskonsolidierung funktioniere. Wer bei Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe die Neuverschuldung nur mit 250 Millionen zurückfahre, handele unverantwortlich, so Hauk. „Die unionsgeführte Landesregierung hat in den Jahren 2008 und 2009 gezeigt, was möglich ist, und hat in diesen Jahren ausgeglichene Haushalte ohne neue Schulden vorgelegt. Jetzt wäre für die grün-rote Regierung die Gelegenheit zu zeigen, dass es ihr mit der Konsolidierung ernst ist. Mit über einer Milliarde Steuermehreinnahmen wäre es ohne Weiteren möglich, 800 Millionen EUR zur Absenkung der Nettoneuverschuldung auf Null zu verwenden. Damit bliebe ja noch ein Gestaltungsspielraum von 200 Millionen EUR. Berlin hat die Nullverschuldung von 2018 auf 2016 vorgezogen. Brandenburg will bereits ab 2014 ohne neue Schulden auskommen. Die grün-rote Regierung verschiebt das Ziel der Nullverschuldung jetzt ohne Not von 2014 auf 2020“, erklärte Peter Hauk und Klaus Herrmann.

Anstatt den Haushalt zu konsolidieren und auch künftige Generationen zu entlasten, werden zahlreiche unnötige neue Stellen geschaffen. Die Politik des Gehörtwerdens bezieht sich nicht auf die Bürgerinnen und Bürger, die als Steuerzahler die Zeche am Ende bezahlen müssen. Die grün-rote Regierung schafft über 300 neue Stellen. Dies kostet den Steuerzahler 20 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich für laufende Personalausgaben und später auch für Versorgungsausgaben. Bis zur Einhaltung der Schuldenbremse bedeutet dies für den Landeshaushalt eine strukturelle Mehrbelastung von 100 Millionen EUR. Gehört werden dabei Parteigenossen und treue Wahlkämpfer, die nun mit hochdotierten Stellen belohnt werden. Um ihnen etwas Gutes zu tun, wird in den Ministerien personell aufgerüstet“, erklärte Hauk.

Ins Auge springe vor allem das Verkehrsministerium mit 59 neuen Stellen. Dies sei in keinster Weise nachzuvollziehen, wenn man bedenke, dass dieses Ministerium, übrigens ebenso wie das Integrationsministerium, aus bereits bestehenden Ministerien herausgelöst und zusammengeführt wird und die hochqualifizierten Fachbeamten in der Ministerialverwaltung bereits vorhanden seien, so Klaus Herrmann. Der Verwaltungsapparat werde aufgebläht.

„Dies ist Schlag ins Gesicht treuer und verdienter Beamtinnen und Beamter sowie eine klare Misstrauensansage an die bereits vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung“, so Hauk. „Die grün-rote Regierung will mehr als eine halbe Milliarde in eine Sanierungsrücklage überführen und gleichzeitig weiter neue Schulden aufnehmen. Ob dies im Blick auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts in Nordrhein-Westfalen zum dortigen verfassungswidrigen grün-roten Haushalt und im Blick auf die Landesverfassung Baden-Württembergs überhaupt rechtlich möglich ist, werden wir in den kommenden Haushaltsberatungen eingehend thematisieren“, erklärte Hauk. Nicht einmal im zusammengelegten Finanz- und Wirtschaftsministerium, wo man Synergieeffekte hätte erwarten können, seien Stellen eingespart worden, im Gegenteil, es kämen neue dazu.

Mitteilung der CDU-Landtagsfraktion BW vom 5. Juli 2011
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