Die Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg steht der beabsichtigten Reform der Hochschulmedizin positiv gegenüber. In einer heute herausgegebenen Pressemitteilung, die Werner Pfisterer MdL auf seiner Website veröffentlicht, teilt die Landesrektorenkonferenz unter der Überschrift „Reform der Hochschulmedizin in Baden-Württemberg – weitere Einbindung der Medizin in Universitäten richtiger Schritt “ Folgendes mit: „Als Schritt in die richtige Richtung bewertet die Landesrektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten die Gesetzesinitiative der Landesregierung zur Reform der Hochschulmedizin. Einzelpunkte seien zwar noch verbesserungswürdig, jedoch sei das Vorhaben keineswegs grundsätzlich abzulehnen. „Forschung, Lehre und Krankenversorgung auf hohem Niveau wirtschaftlich zu betreiben, bedeutet, dass viele Interessen berücksichtigt werden müssen. Dies erfordert Abstimmungsprozesse“, sagte der Präsident der Universität Ulm, Prof. Dr. Karl-Joachim Ebeling, im Vorfeld einer Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 20. Januar.
Man könne die Struktur der Hochschulmedizin nicht mit der eines kleinen Krankenhauses vergleichen. „Hochschulmedizin ist nicht nur Krankenversorgung“, stellte Karl-Joachim Ebeling klar. Man dürfe daher nicht nur einseitig die Klinika in den Vordergrund stellen, wie es bei der gegenwärtigen Diskussion häufig der Fall sei. Die zukünftige Position der Universitätsmedizin werde maßgeblich durch Bildung und Forschung bestimmt. Lehre und Forschung, die Hauptaufgaben der Universitäten, seien im Fall der Medizin vor allem die Ausbildung der künftigen Ärzte sowie die medizinische Forschung, auch im Bereich der Grundlagenforschung. Diese bilde einen Teil der Biowissenschaften, mit denen ein ständiges, interdisziplinäres Zusammenspiel erforderlich sei. Der Erfolg der baden-württembergischen Medizin beruhe vor allem auf dem hervorragenden Umfeld, den Nachbardisziplinen der Universität sowie den Kooperationspartnern in der außeruniversitären Forschung und der Industrie.
„Medizinische Forschung ist nicht mehr isoliert denkbar“, sagte der Ulmer Präsident. Es müsse über Fächergrenzen hinaus zusammengearbeitet werden, wofür zeitgemäße Strukturen notwendig seien. „Um es deutlich zu sagen: es geht hier nicht darum, dass die Rektorate nach dem Geld der Medizinfakultäten greifen“, erläutert Karl-Joachim Ebeling das Problem. Die Medizin könne nur gemeinsam mit der Universität erfolgreich sein; das gelte auch für das Klinikum.
Nicht vergessen dürfe man zudem die Ausbildung der Medizinstudenten als wesentliche Aufgabe der Universitätsmedizin. Auch diejenigen Bürger, die nie ein Universitätsklinikum in Anspruch nehmen, erwarteten zu Recht, dass ihr Arzt eine hervorragende Ausbildung auf dem neuesten Stand der Forschung genossen habe. „Wir haben uns bei der Gesetzesreform dafür eingesetzt, dass im Vorstand der Universitätsmedizin auch der Studiendekan vertreten ist und die Belange der Lehre stärker berücksichtigt werden“, sagte Ebeling.
Die Landesrektorenkonferenz ermutigt die Regierungsfraktionen, ihr Reformvorhaben fortzusetzen und dabei die noch notwendigen Korrekturen des Gesetzentwurfes vorzunehmen.“
Werner Pfisterer MdL begrüßt, dass die Landesrektorenkonferenz das sehr wichtige Thema „Reform der Hochschulmedizin“, sachlich und gut nachvollziehbar erläutert und klar Stellung bezieht. Universität und Klinikum sind auch nach Pfisterers Ansicht untrennbar miteinander verbunden („Universitätsklinikum“). Durch das beabsichtigte Gesetz wird es auch weiterhin eine gute Wettbewerbsfähigkeit, Ausbildung sowie Krankenversorgung geben. Bei einem Umsatz von jährlich rund 2,5 Milliarden Euro, bei Kreditaufnahmen mit dem AA+-Rating des Landes in bis zu dreifacher Millionenhöhe, für welche das Land haftet, kann und darf der Landtag seine Verantwortung nicht ausschließlich an Dritte delegieren. (mb)