Hochschulpolitischer Sprecher Werner Pfisterer MdL: „Universitätsmedizin ist fit für die Zukunft“
„Die enge Verbindung von Universität und Universitätsmedizin, von klinischer Forschung und Krankenversorgung, bietet die Basis für Medizin auf höchstem Niveau“, erläuterte der Hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Pfisterer MdL, am Freitag (17. Dezember) in Stuttgart anlässlich der ersten Lesung des Universitätsmedizingesetzes.
„Unser Anliegen war und ist es, der Bevölkerung hohe medizinische Standards anbieten zu können, die Spitzenstellung unserer baden-württembergischen Universitätsmedizin zu behaupten sowie weiter voranzutreiben.“
Pfisterer betont, dass durch die geplante Reform klar herausgestellt werde, dass es keine Privatisierung der Universitätsklinika geben wird. „Es gibt keinerlei Erfordernis für eine Privatisierung der Uniklinika, da unsere baden-württembergischen Kliniken in jeder Hinsicht gut aufgestellt sind“, so Pfisterer weiter. Die Reform bringe den Beschäftigten somit Sicherheit und Klarheit für ihre Arbeitsplätze. An den vier Universitätsklinika im Land behandeln mehr als 3.000 Ärztinnen und Ärzte sowie mehrere zehntausend Beschäftigte jährlich rund 700.000 Patienten.
Weiterer zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfes sei die Gewährträgerversammlung. Wichtigste Zuständigkeit der Gewährträgerversammlung sei der Beschluss über die übergreifende, mittelfristige, jährlich fortzuschreibende, strategische Gesamtplanung. „Dadurch wird herausgestellt, dass es ein Gesamtinteresse des Landes an seiner Universitätsmedizin gibt“, erläuterte Pfisterer. Im Gegensatz dazu sei der örtliche Aufsichtsrat für den jeweiligen Standort, für die dortigen Struktur- und Entwicklungsplanungen sowie die dortigen Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse zuständig.
„Anfängliche Kritik am Gesetzentwurf haben wir sehr ernst genommen und intensive Gespräche geführt. Daraus resultierend wurde an wesentlichen Stellen nachgebessert. Der nun vorliegende Entwurf ist ein guter Kompromiss, der sowohl die Interessen des Landes als auch die Interessen der Universitätsklinika berücksichtigt“, so Pfisterer.
Die zweite Lesung erfolgt im Februar. Im März 2011 soll das Universitätsmedizingesetz in Kraft treten.
(C) CDU-Landtagsfraktion BW
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