CDU-Obmann des Untersuchungsausschusses Ulrich Müller MdL: „Parkschützer von Herrmann kann in seiner Aussage im U-Ausschuss nicht überzeugen“

„Die heutige Zeugenbefragung des Pressesprechers der Parkschützer hat gezeigt, dass die gesamte Argumentation der Parkschützer auf eigenen Empfindungen, Vermutungen und Emotionen beruht. Dies zeigt sich auch darin, dass Herr von Herrmann bereits bei seiner Einlassung erklärte, dass nach seiner Ansicht und nach Ansicht der Parkschützer eine eigene Auslegung des Rechts, speziell im Bereich des Protestes von Bedeutung sei. Für ihn und die Parkschützer stehe nicht das allgemein geltende Recht im Vordergrund, sondern das Recht nach deren eigenen Auslegung.


Darüber hinaus konnte der Zeuge von Herrmann nahezu in keinem Punkt durch eigene Beobachtungen und Beweise glaubhaft klarmachen, dass keine Gewalt von den Demonstranten, sondern, nach seiner Darstellung, jegliche Provokation von der Polizei ausging. Seine Ausführungen bilden einen klaren Widerspruch zu dem bisher gesehenen Videomaterial und den Aussagen anderer Zeugen, sowie der Polizei“, erklärte der Obmann des Untersuchungsausschusses zum Polizeieinsatz am 30. September, Ulrich Müller MdL, am Montag (6. Dezember) in Stuttgart.

Sobald es konkret wurde, es um eigene Erfahrungen und Detailfragen zur Organisation und Finanzierung der Parkschützer ging, wich von Herrmann aus beziehungsweise versuchte durch Gegenfragen vom Thema abzulenken. „Die Polemik von Herrn von Herrmann täuscht nicht darüber hinweg, dass der von innerer Überzeugung getriebene Protest und das Verhalten der Demonstranten am 30. September nicht nur von friedlichen Absichten getrieben wird“, betonte Müller. Erschreckend sei auch, dass von Herrmann sogar ableugnete, es habe kein Deeskalationsteam der Polizei gegeben, was nachweislich falsch ist. „Wir hatten uns von dem Zeugen eine ehrliche Darstellung und eine Aufklärung der Geschehnisse im Park erhofft, dies ist leider nicht gelungen“, erklärte Ulrich Müller.

(C)Mitteilung der CDU-Landtagsfraktion BW

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