„Mehrwert“ der Exzellenzinitiative über die laufende Förderung hinaus

Antrag des Abgeordneten Werner Pfisterer u.a. / Landtag von Baden-Württemberg (Drucksache 14 / 7168)

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,zu berichten,

1. wie viele Fördermittel die baden-württembergischen Universitäten bislang aus der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen erhalten haben;


2. wie Baden-Württemberg bei den bisherigen Bewilligungen im Vergleich zu den anderen Ländern abgeschnitten hat;

3. welchen „Mehrwert“ die Exzellenzinitiative den geförderten Universitäten über die direkten Mittelzuflüsse hinaus bringt im Hinblick auf
a) die Herausbildung klarer Forschungsprofile,
b) die Einwerbung weiterer Forschungsdrittmittel und privater Zuwendungen,
c) die Vernetzung der Universitäten mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Wirtschaftspartnern in ihrem regionalen Umfeld,
d) die Vernetzung mit erstklassigen Forschungspartnern im In- und Ausland und
e) die internationale Reputation und Sichtbarkeit der Universitäten;

4. wie viele zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse dank der Exzellenzinitiative an den Universitäten im Land eingerichtet wurden und wie viele dieser Beschäftigungsverhältnisse befristet bzw. unbefristet sind;

5. welche Perspektiven sich für die befristet Beschäftigten ergeben werden, wenn die Exzellenzprojekte auslaufen und ob sie zusätzlichen Handlungsbedarf sieht, damit den betroffenen, meist hochqualifizierten Personen angemessene Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung offen stehen werden;

6. in welcher Weise sie sicher stellen wird, dass die positiven Effekte der Exzellenzinitiative auch über die Förderung in der laufenden und kommenden Programmphase hinaus wirksam bleiben.

(Abg. Pfisterer, Dr. Löffler, Palm, Dr. Schüle, Lichy, Pauli, Locherer, Schütz, Kurtz CDU)

Begründung:
In kein Land fließen mehr Fördermittel aus der Exzellenzinitiative als nach Baden-Württemberg. Neun Graduiertenschulen, sieben Exzellenzcluster und vier Zukunftskonzepte („Exzellenzuniversitäten“) werden im Land gefördert, wobei drei Viertel der Mittel vom Bund und das restliche Viertel vom Land aufgebracht werden.

Für die Universitäten sind mit der Exzellenzinitiative große Entwicklungsmöglichkeiten verbunden. Entscheidend ist jedoch, dass die Exzellenzförderung eine nachhaltige Wirkung entfaltet.

Im Jahr 2012 wird aufgrund einer wissenschaftlichen Begutachtung über die Fortführung der bereits geförderten Exzellenzprojekte entschieden werden. Zwar ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Projekte eine Fortsetzungsbewilligung erhält viele befristet Beschäftigte in den auslaufenden Projekten müssen dann jedoch angemessene Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung finden.

Im Jahr 2017 wird die Förderperiode für alle Exzellenzprojekte (fortgeführte Projekte aus der Exzellenzinitiative I und neu bewilligte Projekte der Exzellenzinitiative II) enden. Die Verstetigung der positiven Wirkungen der Exzellenzinitiative auch über 2017 hinaus muss rechtzeitig gesichert werden. Insbesondere wird sich 2017 wiederum die Frage nach weiteren Einsatzmöglichkeiten für das wissenschaftliche Personal in den auslaufenden Projekten stellen.

Die Landesregierung wird deshalb um Auskunft gebeten, wie sie erreichen möchte, dass der Mehrwert der Exzellenzinitiative nachhaltig gesichert wird.

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