Verwaltung ist Dienstleistung für die Bürger. Für uns gilt deshalb der Grundsatz: Staat und Verwaltung müssen vom Bürger her gedacht und vom Bürger her gemacht werden. Daran gemessen haben die kommunalen Verwaltungen und die Landesverwaltung in Baden-Württemberg bereits jetzt eine gute Ausgangsbasis. Die große Verwaltungs-Reform der Landesregierung ist eine konsequente Fortentwicklung und setzt die positiven Erfahrungen der Vergangenheit mit der Eingliederung von Sonderbehörden um. Sie stärkt die kommunale Ebene und bietet große Chancen für Stadt- und Landkreise sowie Städte und Gemeinden im Land.
Die sich den Kommunen bei der Umsetzung eröffnenden Möglichkeiten gilt es nunmehr zu nutzen, um eine moderne Verwaltung für das 21. Jahrhundert zu schaffen, die gleichermaßen schlank, stark und bürgernah ist. Die öffentlichen Haushalte können dauerhaft nur entlastet werden, wenn es gelingt, die Personalausgaben spürbar zu senken. Die Verwaltungsreform leistet hierzu einen wichtigen Beitrag; ihre Umsetzung muss jedoch so gestaltet sein, dass soweit möglich einzelne kommunale Interessen und besonders aber die Interessen der betroffenen Bürger in vertretbarem Umfang Rechnung getragen wird. Die Kommunen im Land brauchen die Möglichkeit, neue Formen der Aufgabenerledigung zu erproben. Hierzu dienen so genannte Experimentierklauseln im Landes-recht. Durch sie erhalten die Kommunen die Möglichkeit, von den landesrechtlichen Standards in Gesetzen und Rechtsvorschriften abzuweichen, solange der Gesetzesauftrag grundsätzlich erfüllt wird. Soweit solche Experimentierklauseln bereits bestehen, erfordern sie die Bereitschaft der Verantwortlichen in den Kommunen, das Innovationspotential unserer Städte und Gemeinden sowie der Stadt- und Landkreise auszuschöpfen. Mit neuen Lösungsansätzen können einfachere und kosten-günstigere Maßnahmen zur Erreichung desselben Zwecks vor Ort erprobt und bei entsprechendem Erfolg verstetigt werden. Die CDU Baden-Württemberg wird sich auf allen politischen Ebenen für die Schaffung weiterer Experimentierklauseln und die Eröffnung weiterer Freiräume für die Kommunen einsetzen. Darüber hinaus sind die Gesetzgeber in Land und Bund aufgefordert, bestehende Gesetze, Verordnungen und Einzelvorschriften regelmäßig auf ihre Praktikabilität zu überprüfen und ggf. aufzuheben. Für eine bürgernahe Verwaltung ist der Einsatz moderner technischer Lösungen gerade auch bei den Kommunen notwendig. Die führende Stellung Baden-Württembergs bei der Nutzung moderner Kommunikations- und Informationstechnologien ist ein Standortvorteil von zunehmender Bedeutung. Mit ihrem Einsatz ist ein Umbau kommunaler Behörden zu modernen Dienstleistern möglich. Bei Aufgaben der öffentlichen Hand ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese von einem privaten Anbieter nicht günstiger und dienstleistungsorientierter angeboten werden können. Wir fordern daher den weiteren Ausbau und eine stetige Verbesserung des Internetauftritts von Gemeinden und Landkreisen sowie eine verstärkte Nutzung der technischen Möglichkeiten. Gerade in den Kommunen kann dies auch dazu beitragen, dass die Teilhabe an der politischen und staatlichen Willensbildung ausgebaut und eine verbreiterte Akzeptanz politischer Entscheidungen erzielt wird. (Auszug aus: „Leitsätze für eine zukunftsorientierte Kommunalpolitik“. Beschlossen vom 48. Landesparteitag am 27. März 2004 in Villingen-Schwenningen)