Gesetze zu verabschieden ist die vornehmste und wichtigste Aufgabe der demokratischen Volksvertretung. Der Landtag übt die gesetzgebende Gewalt (Legislative) aus und überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Die dritte, rechtsprechende Gewalt (Judikative) ist unabhängigen, nur dem Gesetz unterworfenen Richtern anvertraut.
Der Landtag kann mit der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten Gesetze beschließen. Die Landesverfassung kann vom Landtag geändert werden, wenn bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Zweidrittelmehrheit, die jedoch mehr als die Hälfte seiner Mitglieder betragen muss, es beschließt.
Eine weitere wesentliche Aufgabe des Landtags besteht in der Wahl anderer Verfassungsorgane: Er wählt aus seiner Mitte in geheimer Abstimmung den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung. Außerdem wählt er den Präsidenten und die Mitglieder des Staatsgerichtshofes. Auch die Ernennung des Präsidenten des Rechnungshofes und des Landesbeauftragten für Datenschutz erfordert die Zustimmung des Landtags.
Neue Herausforderungen auf allen Feldern der Politik haben die Aufgaben des Landtags verändert. Stand in den Jahren nach 1952 im Zeichen des Neuaufbaus der staatlichen Verwaltung die Gesetzgebung an erster Stelle, so ist es nun vor allem die Kontrolle der Regierung und der Verwaltung.
Die Beschlüsse des Landtags werden vom Plenum, der Vollversammlung aller Parlamentarier, gefasst. Es ist das Forum für die politische Debatte, für wichtige politische Aussagen der Fraktionen und der Regierung.
Über die – stets öffentlichen – Plenarsitzungen wird von den Landtagsstenografen ein Wortprotokoll aufgenommen, das der Allgemeinheit ebenso zugänglich ist wie die Beratungsvorlagen des Plenums (in Form von Plenarprotokollen und Drucksachen).
Die Plenarsitzung wird vom Präsidenten oder einem Vizepräsidenten geleitet. Dem amtierenden Präsidenten sitzen zwei Abgeordneten als Schriftführer zur Seite, die ihn bei der Verhandlungsregie und bei der Abwicklung von Abstimmungen unterstützen. Der amtierende Präsident erteilt das Wort. Dabei gibt nicht allein die Reihenfolge der Wortmeldungen den Ausschlag, sondern auch das Bestreben, die Vertreter gegensätzlicher politischer Standpunkte in der Debatte einander gegenübertreten zu lassen.
Vertreter der Regierung müssen auf ihr Verlangen zu jeder Zeit das Wort erhalten, auch außerhalb der Rednerliste und außerhalb der Tagesordnung. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung des Landtags.
Wissenswertes über den Landtag als Hörbuch
Wissenswertes über den Landtag von Baden-Württemberg einschließlich eines Grußwortes von Landtagspräsident Peter Straub enthält ein Hörbuch, das man online anhören oder als MP3-Datei kostenlos downloaden kann. Ein passendes CD-Cover lässt sich ebenfalls herunterladen.
Das von dem früheren Rundfunksprecher Karlheinz Gabor aufgesprochene Audiobuch vermittelt einen ersten Einblick in Aufgaben und Organisation des zentralen Verfassungsorgans Baden-Württembergs. Welche Entscheidungsbefugnisse hat der Landtag? Wie setzt er sich zusammen? Wann tagt er? Auf solche und weitere wichtige Fragen wird in knapp 22 Minuten kurz und bündig Antwort gegeben.
Quelle: Landtag von Baden-Württemberg