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Wirtschaftsausschuss stimmt Nachtrag zur Rückbürgschaftserklärung des Landes zu
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhält einen größeren finanziellen Spielraum und mehr Eigenkompetenz. Das sieht der Nachtrag zur Rückbürgschaftserklärung des Landes vor, dem der Wirtschaftsausschuss auf seiner Sitzung am Mittwoch, 2. Dezember 2009, einmütig zugestimmt hat.


Nach Angaben der Vorsitzenden des Ausschusses, der CDU-Abgeordneten Veronika Netzhammer, werden somit Maßnahmen zur Erweiterung und Verbesserung des bestehenden Bürgschaftsinstrumentariums umgesetzt, die der Bund im Rahmen des Konjunkturpakets II beschlossen hat, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise abzumildern. Wie Veronika Netzhammer weiter mitteilte, hat der Wirtschaftsausschuss den Antrag der Bürgschaftsbank gebilligt, wonach die bisherige Rückbürgschaftsquote des Bundes um zehn Prozentpunkte auf 49 Prozent erhöht wird bis zu einem Gesamthöchstbetrag von 318,5 Millionen Euro. Der Bürgschaftsbank werde eine Eigenkompetenz bis zu 50.000 Euro Bürgschaftsbetrag eingeräumt. Außerdem erhalte sie erweiterte Möglichkeiten zur Bürgschaftsübernahme bei Unternehmen in Schwierigkeiten, die bis 1. Juli 2008 gesund waren. Der Rahmen der maximalen Bürgschaftsverpflichtung über eine Million hinaus werde erweitert auf bis zu zwei Millionen Euro, allerdings nur für Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von höchstens 15 Millionen Euro. Bei Bestandsunternehmen gebe es keine Umsatzeinschränkung. Schließlich werde der zulässige Anteil der Ausfallbürgschaften für Betriebsmittelkredite von 35 auf 50 Prozent erhöht. Ausdrücklich wies die Ausschussvorsitzende darauf hin, dass der Nachtrag zur Rückbürgschaftserklärung nur für im Zeitraum vom 6. März 2009 bis 31. Dezember 2010 übernommene Bürgschaften gelte.

Laut Netzhammer ist die Nachfrage nach Bürgschaften der Bürgschaftsbank unverändert hoch. Im Jahr 2009 seien bis Ende November bereits 1.777 Bürgschaften genehmigt worden. Die Bürgschaftsbank, eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft, übernehme Bürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen, wenn diesen keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten zur Verfügung stünden. Bürgschaften würden etwa übernommen bei Existenzgründungen, Geschäfts- und Betriebserweiterungen oder zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Die Bürgschaftsbank erfülle damit für die Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft des Landes eine wichtige Aufgabe. Bund und Land unterstützten die Bürgschaftsbank durch die Übernahme von Rückgarantien.

Die Ausfälle der Bürgschaftsbank seien in den letzten beiden Jahren wieder gesunken und lägen im Hinblick auf das gesamte Fördervolumen und die wirtschaftliche Situation sowie im bundesweiten Vergleich mit rund 2,5 Prozent in einem vertretbaren Rahmen, berichtete Netzhammer. „An der Ausweitung der Tätigkeit der Bürgschaftsbank besteht nach wie vor ein großes volkswirtschaftliches Interesse“, betonte die Ausschussvorsitzende. „Wir müssen die Unternehmen in dieser schwierigen Zeit aktiv begleiten. Bürgschaften sind hierzu ein geeignetes Instrument.“

Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW

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