CDU-Landtagsfraktion: Studiengebührenentlastung durch Geschwisterregelung zeigt Wirkung

„Die neue Geschwisterregelung bei Studiengebühren ist ein wichtiger Schritt zu mehr Entlastung und Gerechtigkeit für Familien“, so Paul Locherer, Mitglied des Wissenschaftsausschusses des Landtags.


Das Wissenschaftsministerium kommt in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Locherer zu dem Ergebnis, dass mit der neuen Regelung die soziale Wirklichkeit zum Tragen komme. Seit dem Sommersemester 2009 wird das dritte Kind von Studiengebühren befreit, unabhängig davon, ob die Geschwister studieren.

Nach der alten Regelung war eine Befreiung ab dem dritten Kind nur dann möglich, wenn bereits für zwei Kinder Studiengebühren entrichtet wurden. Von den mehr als 200.000 Studierenden konnten daher bislang lediglich 0,5 Prozent von der Regelung profitieren.

„Mit der Neuregelung, die eindeutig die Handschrift der CDU-Landtagsfraktion trägt, wird sich die Situation jetzt entscheidend verbessern und eine deutliche Entlastung von kinderreichen Familien erreicht“, sagte Locherer. Damit komme die Zielrichtung familienunterstützender Maßnahmen noch stärker zum Tragen. Im Sommersemester 2009 sind somit mehr als 26 Prozent der Studierenden von den Gebühren befreit. „Hier können wir nun wirklich von einem großen Entlastungspotenzial für Familien in unserem Land sprechen“, so Locherer.

Bei einem Gebührenaufkommen von mehr als 66 Millionen Euro zum Sommersemester 2009 und voraussichtlich 130 Millionen Euro im gesamten Jahr 2009 wird es werde es trotzdem wieder Impulse für die Verbesserung der Studienbedingungen geben. So hat das Wissenschaftsministerium den Hochschulen ermöglicht, insgesamt 250 dauerhafte Beamtenstellen aus den Studiengebühren zu finanzieren, was nicht als zusätzliches Personal bei der Aufnahmekapazität der Hochschulen angerechnet wird. Im Gegensatz zu der bayerischen Entlastungsregelung knüpft Baden-Württemberg nicht an den Kindergeldanspruch und sorgt damit für noch mehr Entlastung und Gerechtigkeit.

„Die neue Geschwisterregelung leistet einen wichtigen Beitrag, um das Kinderland Baden-Württemberg noch stärker zu verankern. Der im Grundgesetz verankerte Schutz der Familien darf nicht nur Anspruch sein, sondern wird von uns aktiv umgesetzt werden“, so Locherer. Das gelte auch für den Hochschulbereich und war der Ausgangspunkt bei den Bemühungen der CDU-Landtagsfraktion für die Entlastung kinderreicher Familien, so Locherer.

Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW

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