Als „richtige Entscheidung“ bezeichnete Helmut W. Rüeck MdL die Ankündigung des Innenministeriums Baden-Württemberg, die „Verwaltungsvorschrift Waffenverwertung“ schon in naher Zukunft zu ändern.
Auch, dass das Innenministerium die Waffenbehörden mit Erlass vom 8. Juli 2009 bereits aufgefordert habe, abgegebene Waffen schnellstmöglich zu vernichten, beurteilt er als sehr positiv. „Die verbindliche Anordnung, abgegebene Waffen schnellstmöglich zu vernichten und nicht wieder in Umlauf zu bringen, ist überfällig. Wer Waffen – aus welchen Gründen auch immer – bei einer Waffenbehörde abgibt, muss darauf vertrauen können, dass diese zuverlässig aus dem Verkehr gezogen und vernichtet werden“, so Helmut W. R8üeck.
„Anscheinend war es bei vielen Waffenbehörden gang und gebe, abgegebene Waffen zu verkaufen, um damit den eigenen Haushalt „aufzubessern“. Crailsheim ist also beileibe kein Einzelfall“, sagte Rüeck. 33 von 146 Waffenbehörden haben, laut Innenministerium, seit 2003 insgesamt rund 2.000 abgegebene Waffen oder Waffenteile verkauft. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum ca. 35.000 Waffen abgegeben.
Dass trotz „Empfehlung“ des Regierungspräsidiums Stuttgart auch noch nach dem 30. März 2009 von drei Waffenbehörden Waffen verkauft wurden, empfindet Rüeck als einen unhaltbaren Zustand.
„Hier scheinen nachgeordnete Behörden ein Eigenleben zu führen. Ich erwarte vom Innenministerium und den Regierungspräsidien, dass dieser Geisteshaltung ein schnelles Ende bereitet wird“, so Helmut W. Rüeck abschließend.
Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW