Die sektenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Andrea Krueger, bedauert zutiefst, dass die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig auch das Land Baden-Württemberg dazu zwingt, den Zeugen Jehovas den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts zuzusprechen.
Sie teile die Bedenken der Kirchen im Land, sagte Andrea Krueger am Montag in Stuttgart. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2006 den Zeugen Jehovas Recht gegeben, die damit ihre Anerkennung gegen das Land Berlin erstritten. Seitdem befanden sich die Kultusministerien der Länder in einem Abstimmungsprozess.
Nach ihrer Einschätzung habe Kultusminister Helmut Rau jedoch keine andere Wahl, als den Vorgaben des Verwaltungsgerichts zu folgen. „Das Land muss sich selbstverständlich an Recht und Gesetz halten“, sagte Krueger. Es hätten bereits acht Bundesländer, darunter Bayern, die Anerkennung ausgesprochen, weitere Bundesländer ständen kurz vor dem Abschluss.
„Ein Rechtsstreit wäre nach meiner Einschätzung ohne Aussicht auf Erfolg, da die Anerkennung bereits in mehreren Ländern erfolgt ist“, sagte Krueger. Die Entscheidung bewege sich auf Grundlage des Artikels 140 des Grundgesetzes. Auf ihr Unverständnis stoße die Auffassung der SPD, die diesen rechtlichen Entscheidungszwang in ihrer Bewertung schlicht ignoriere“, so Krueger.
Hintergrund:
Nach Art. 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 137 Abs. 5 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung sind einer Religionsgemeinschaft auf ihren Antrag die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, wenn sie „durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer“ bietet.