CDU- und FDP-Landtagsfraktionen beschließen Erweiterung der Wohneigentumsförderung
Bereits im vergangenen Jahr haben CDU-Fraktion und die FDP-Landtagfraktion für das Landeswohnraumförderungsprogramm 2010 neben der Förderung durch zinsvergünstigte Darlehen alternativ eine Gewährung eines Einmalzuschusses gefordert.
Im Rahmen des Infrastrukturprogramms des Landes werden 2009 für die Wohnraumförderung Landesmittel in Höhe von 10 Mio. Euro vorgezogen bereitgestellt.
Damit ist die Möglichkeit gegeben, der Forderung beider Fraktionen schon im laufenden Förderprogramm 2009 nachzukommen.
Die Gewährung eines einmaligen Direktzuschusses ermöglicht es potenziellen Antragstellern, die die laufenden Belastungen einer Immobilienfinanzierung zwar tragen könnten, jedoch nicht über das nötige Eigenkapital verfügen, den Zugang zur Wohnraumförderung des Landes zu gewähren so die beiden Wirtschaftspolitischen Sprecher Dr. Löffler und Dr. Rülke. Nach den neuen Vorgaben des Landeswohnraumförderungsprogramms ist eine Mindesteigenleistung von 15 % der Gesamtkosten erforderlich, die zu 8,5 % in Form von Finanzmitteln oder eines gleichwertig bezahlten Grundstückes nachgewiesen werden müssen. Die fehlenden 6,5 % der Eigenleistung können dann in Form eines Direktzuschusses an den Antragsteller ausbezahlt werden.
„Wir freuen uns, dass wir mit dieser Maßnahme einen Ersatz für die frühere Eigenheimzulage anbieten können und hoffen, dadurch mehr jungen Familien ein Eigenheim zu ermöglichen“, so die Herren Löffler und Rülke abschließend.
Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW