Infrastrukturprogramm in Höhe von 950 Mio. Euro beschlossen – Beitrag zur Konjunkturstabilisierung in den Jahren 2009 und 2010 ohne Aufgabe des Nullverschuldungsziels
„Zwar sind das Land Baden-Württemberg und seine Wirtschaft in einer relativ guten Ausgangssituation, um aus der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise am Ende gestärkt hervorzugehen. Dennoch wirkt sich auch hier die allgemeine Wirtschaftskrise spürbar aus.
Im weiteren konjunkturellen Verlauf bestehen deutliche Risiken für die Situation der Betriebe und Unternehmen im Land und damit auch für den Bestand der Arbeitsplätze. In dieser Situation legt das Land Baden-Württemberg – in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden – ein eigenes Investitionsprogramm Land-Kommunen auf. Wir wollen damit Investitionen in einer Phase der wirtschaftlichen Schwäche schnell und unbürokratisch vorziehen, die für die nächsten Jahre ohnehin vorgesehen waren. Dafür verschieben wir die geplante Altschuldentilgung und nutzen gebildete Rücklagen.“ Dies sagten Ministerpräsident Günther H. Oettinger, CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Mappus, Finanzminister Willi Stächele, Wirtschaftsminister Ernst Pfister sowie FDP/DVP-Fraktionschef Ulrich Noll am Dienstag (16. Dezember 2008) in Stuttgart bei der Vorstellung des gemeinsamen Infrastrukturprogramms von Land und Kommunen zur Konjunkturstabilisierung in den Jahren 2009 und 2010.
Dieses Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg ergänze das Konjunkturpaket der Bundesregierung, das unter anderem durch die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für die Investitionsgüterindustrie in Baden-Württemberg ebenfalls wichtige Impulse aussenden wird.
Ziel der Haushaltskonsolidierung bleibt bestehen
Das Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg orientiere sich an folgenden Eckpunkten:
– Stabilisierung des Arbeitsmarktes und Sicherung von Beschäftigung,
– Vorziehen von Investitionsmaßnahmen insbesondere in das Jahr 2009 bei einer Laufzeit bis zum Juli 2010,
– keine dauerhafte Belastung des Landeshaushalts, d. h. die vorgezogenen Investitionsvorhaben werden in den Folgejahren durch entsprechende „Einsparungen“ kompensiert, so dass über einen 5-Jahres-Zeitraum das Programm haushaltsneutral sein wird.
„Haushaltskonsolidierung darf keine Schönwetterveranstaltung sein. Schuldenfinanzierte Konjunkturprogramme sind kontraproduktiv und engen nur den Spielraum für künftige Zukunftsinvestitionen ein. Daher halten wir an unserer Politik der Haushaltskonsolidierung fest, um trotz der aktuellen Schwierigkeiten politischen Handlungsspielraum für kommende Generationen zu erhalten“, betonte Ministerpräsident Günther H. Oettinger.
Infrastrukturprogramm umfasst drei Programmblöcke
Das vom Ministerrat neu beschlossene Infrastrukturprogramm Land-Kommunen wird Investitionen im Umfang von rund 950 Millionen Euro in den Jahren 2009/2010 auslösen und umfasst drei Programmblöcke:
350 Mio. Euro für Investitionen des Landes
Für den originären Investitionsbereich des Landes mit Schwerpunkten in den Bereichen Bildung und Forschung (z.B. Hochschulbau, Forschungsinfrastruktur, Großgerätebeschaffung an Hochschulen, Studentenwohnheime), Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur (Landesstraßenerneuerung) sowie Energieeinsparungsmaßnahmen stehen 350 Mio. Euro zur Verfügung. Dieses im Bereich des Landeshaushalts in das Haushaltsjahr 2009 vorgezogene Investitionsvolumen wird erreicht durch das Verschieben der geplanten Altschuldentilgung im Jahr 2008.
300 Mio. Euro für gemeinsames Programm von Land und Kommunen ermöglichen Gesamtinvestitionen in Höhe von 600 Mio. Euro
Für den Bereich der gemeinsam von Land und Kommunen finanzierten kommunalen Infrastruktur (Kommunaler Investitionsfonds, KIF) mit Schwerpunkten in den Bereichen Bildung (Schulhausbau/Ganztagsschulen), Krankenhäuser, Sportstättenbau, Stadtsanierung, Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sowie Abwasserbeseitigung und Altlastensanierung stehen 300 Mio. Euro Landesmittel zur Verfügung (200 Mio. 2009 und 100 Mio. Euro in 2010). Allein durch diese Maßnahmen und die Mitfinanzierung durch die Kommunen können Investitionen von circa 600 Mio. Euro für die heimische Wirtschaft angestoßen werden.
Erhöhung des Bürgschaftsrahmens auf 500 Mio. Euro
Drittens eine Erhöhung des im Haushaltsentwurf 2009 vorgesehenen Bürgschaftsrahmens des Landes von 150 Mio. auf 500 Mio. Euro. Damit vergrößert die Landesregierung den Sicherheitsschirm, um Betrieben und Unternehmen in einer möglichen konjunkturellen Schieflage schnell und umfassend Unterstützung gewähren zu können.
Abmilderung negativer Folgen der schlechten Wirtschaftsentwicklung
„Wir können mit dem Infrastrukturprogramm die drohende rezessive Phase mit ihren negativen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen nicht verhindern. Aber wir können ihre negativen Folgen abmildern. Das Investitionsprogramm der Landesregierung bündelt daher sinnvolle, rasch umsetzbare Maßnahmen, die eine konjunkturstabilisierende Wirkung erzielen, ohne die Haushaltskonsolidierung im ersten starken Sturm zu opfern“, unterstrichen Ministerpräsident Günther H. Oettinger, die Minister Stächele und Pfister sowie die Fraktionsvorsitzenden Mappus und Noll. Zusammen mit den zusätzlichen Verkehrsinfrastrukturmitteln wie sie im Konjunkturpaket der Bundesregierung enthalten sind (rd. 194 Mio. Euro für Verkehrsprojekte in Baden-Württemberg 2009 und 2010) und dem vor einem Jahr von der Landesregierung beschlossenen „Impulsprogramm Baden-Württemberg“ mit einem erwarteten Auftragsvolumen von ca. 150 Mio. Euro in der ersten Jahreshälfte 2009, wird in den nächsten Jahren die Nachfrage in Bauwirtschaft und Handwerk deutlich gestärkt werden.
Laufzeit des Programms bis Juli 2010
„Mit diesem Nachfrageschub können viele Arbeitsplätze gesichert werden. Eine schnelle Realisierung der Bauprojekte ist notwendig. Daher bieten sich insbesondere kleinere Bauprojekte an, z.B. Sanierungen anstelle von millionenteuren Großprojekten. Hierauf sollten die Ministerien bei der Mittelvergabe besonders achten“, betonte Oettinger. Um die antizyklische, konjunkturstabilisierende Wirkung durch das Investitionsprogramm zu erzielen, erstrecke sich die Laufzeit des Programms nur bis zum Juli 2010.
Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW