Entscheidung des Verfassungsgerichts über Pendlerpauschale war vorhersehbar
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale. „Ich habe hohen Respekt vor der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine klare Entscheidung für die Rechte der Berufspendler getroffen. Die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ist ein Schritt für eine rasche Entlastung der Bürger“, erklärte Stefan Mappus MdL.
Er sehe den Gesetzgeber und die Steuerverwaltung in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass diese Entscheidung jetzt zeitnah umgesetzt werde. „Es muss sichergestellt werden, dass die Bürger die zu viel gezahlten Steuern sehr rasch wieder ausgezahlt bekommen“, erklärte Stefan Mappus MdL.
„Ich habe angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 zur doppelten Haushaltführung damit gerechnet, dass die Streichung der Pendlerpauschale gekippt wird“, erklärte Mappus. Bei dem Urteil aus dem Jahr 2002 sei ebenfalls auf den aus beruflichen Gründen zurückzulegenden Arbeitsweg Bezug genommen worden.
„Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller und gerechter, wenn wir weniger Ausnahmen und Sonderregelungen bei der Besteuerung und dafür eine breitere Basis mit einem niedrigeren Steuersatz einführen würden. Damit könnte dies auch aufkommensneutral gemacht werden, ohne dass einzelne Gruppen über Gebühr belastet werden, um andere Gruppen zu bevorteilen“, so Mappus.
Mappus plädierte weiter für ein Ende der „kalten Progression“, also der heimlichen Steuererhöhung bei Gehaltssteigerungen in Höhe der Inflation. Dies sei ein erster, wichtiger Schritt zur dringend erforderlichen Entlastung der Bürger in der sich abzeichnenden Rezession. „Es darf nicht darum gehen, dass der Staat den Bürgern immer mehr Geld aus der Tasche zieht, um es dann wiederum zu verteilen. Richtiger wäre es, das der Staat dem Bürger von vorneherein mehr Geld belässt. Schließlich weiß jeder Einzelne am Besten, für was er sein Geld ausgeben möchte“, erklärte Mappus.
Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat 2006 eine Kürzung der Pendlerpauschale beschlossen. Die seitdem geltende Regelung sah vor, dass ab dem 1. Januar 2007 Berufstätige ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf den ersten 20 Kilometern nicht mehr beim Finanzamt geltend machen können. Erst ab dem 21. Kilometer sind 30 Cent je Kilometer von der Steuer absetzbar. Das Bundesministerium der Finanzen rechnete mit Steuermehreinnahmen aufgrund dieser Regelung von 2,5 Mrd. EUR pro Jahr.
Der Bundesfinanzhof hatte im Januar 2008 entschieden, dass die Kosten für die Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung weiterhin von der Steuer abgesetzt werden können. Die Neuregelung der Pendlerpauschale ab Januar 2007 war nach Ansicht der Richter des Bundesfinanzhofes verfassungswidrig.
Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW