Erhöhung der Wegstreckenentschädigung auf 35 Cent – Finanzminister Stächele: „Mit dem Gesetz erhöhen wir die Wegstreckenentschädigung, schaffen ein modernes Dienstreisemanagement und setzen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um“
„Das Land und die Kommunen sind auf die Bereitschaft ihrer zahlreichen Beamten und Arbeitnehmer im Außendienst angewiesen, ihr privates Kraftfahrzeug zum Dienstreiseverkehr einzusetzen.
Dafür müssen sie angemessen entschädigt werden. Deshalb sieht der vom Landtag einstimmig beschlossene Gesetzentwurf die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für privateigene, zum Dienstreiseverkehr zugelassene Kraftfahrzeuge von bisher 30 Cent pro Kilometer auf 35 Cent vor. Für sonstige Dienstreisen mit den privaten Kraftfahrzeugen aus triftigem Grund wird die Entschädigung von 22 Cent auf 25 Cent erhöht. Die Alternative hierzu wäre allein der Einsatz von Dienstfahrzeugen, was aber deutlich höhere Kosten verursachen würde.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (4. Dezember 2008) in Stuttgart.
Des Weiteren werde mit dem Gesetz zur Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher Vorschriften und weiterer Rechtsvorschriften des Landes ein modernes Dienstreisemanagement zur Vereinfachung des Antrags- und Abrechnungsverfahrens von Reisekosten und Trennungsgeld eingeführt. Damit werde ein Landtagsbeschluss vom 20. April 2005 umgesetzt und einer Empfehlung des Landesrechnungshofes gefolgt.
„Wir schaffen eine ressortübergreifende Zuständigkeit des Landesamts für Besoldung und Versorgung für das Dienstreisemanagement und ermöglichen den Landesbediensteten in Zukunft die elektronische und unbürokratische Abrechnung der Dienstreisen,“ sagte Stächele. Durch die mit der Zentralisierung beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) verbundene Einsparung von 41 Stellen trage das Gesetz auch zur Haushaltskonsolidierung bei.
In dem Gesetz, das zum 1. Januar 2009 in Kraft treten solle, sei in einem ersten Schritt zunächst die zentrale elektronische und papierlose Abrechnung durch das LBV vorgesehen. Mittelfristig solle das Landesamt auch die Aufgaben der Reisevorbereitung übernehmen. Wegen der Besonderheiten des Abrechnungsverfahrens seien lediglich das Justizressort, der Landtag und das Landesamt für Verfassungsschutz von der Neuregelung ausgenommen. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes betrifft die amtsangemessene Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern. Damit wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und der kinderbezogene Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder um monatlich 50 Euro rückwirkend ab 1. Januar 2008 erhöht.
Quelle: Mitteilung des Finanzministeriums BW